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Konzeptnote Integration


Es gilt das gesprochene Wort!

20.02.2017

20170220 Regierungsmitteilung Konzeptnote Integration (193.3 KiB)

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Kolleginnen und Kollegen,

lange vor der Nachricht der Zunahme der ankommenden Menschen aus Krisengebieten im Sommer 2015 hat die Regierung das Thema Integration als ein wichtiges betrachtet.

Die Verabschiedung eines Dekrets zur Förderung der Integration in der Deutschsprachigen Gemeinschaft habe ich bereits 2014 als eine politische Priorität bezeichnet.

Nicht umsonst findet dieses Thema deshalb seinen Niederschlag im Zukunftsprojekt des Regionalen Entwicklungskonzepts Miteinander stark.

Schwerpunkte dieses Projekts bilden das Integrationsdekret, eine Anlaufstelle rund um das Thema Migration und die Einrichtung eines Integrationsparcours für Ostbelgien.

 

Kolleginnen und Kollegen,

 

eine wohl durchdachte Integrationspolitik ist für die Zukunft in mehrfacher Hinsicht entscheidend:

  • Erstens, um das Miteinander zu fördern und somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und den sozialen Frieden zu sichern.
  • Zweitens, um auf die Herausforderungen des demografischen Wandels zu reagieren. Hier kann die Integration nicht alles lösen, aber sie kann sicherlich als wertvolles Instrument dienen.
  • Drittens, um den künftigen Entwicklungen der globalisierten Welt Rechnung zu tragen, auf die wir keinen unmittelbaren Einfluss haben. Zwar hat sich die Zahl der Asylanträge in unserem Land im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2015 mehr als halbiert (44.760 Anfragen in 2015; 18.710 Anfragen in 2016). Doch das bedeutet nicht, dass das immer so bleiben wird. Es wird immer wieder Menschen geben, die aus krisen- und kriegsgeplagten Ländern fliehen. Das war auch schon in der Vergangenheit der Fall. Wer etwas anderes denkt, der verkennt die Realität. Schließlich hat der Rückgang der Asylzahlen konkrete Gründe: Die Schließung der Balkanroute oder das Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei, um nur zwei konkrete Beispiele zu nennen.

 

Integration ist aber keine Einbahnstraße.

Wie eine Medaille hat sie zwei Seiten: Die Aufnahmegesellschaft und die Neuankömmlinge.

Die Integrationsbereitschaft des Migranten ist eine entscheidende Voraussetzung.

Der Neuankömmling muss einerseits gewillt sein, die Sprache seiner neuen Heimat zu erlernen und sich an die dort geltenden Werte, Gepflogenheiten und Gesetze zu halten.

Andererseits kommt es auch auf unsere Aufnahmebereitschaft an. Integration kann nur funktionieren, wenn auch wir bereit sind, die Neuankömmlinge da abzuholen, wo sie stehen und sie auf ihrem langen Weg der Integration zu begleiten und zu unterstützen.

Zwei Seiten hat die Integration in den Augen der Regierung auch deshalb, weil wir uns zum Grundsatz „Fördern und Fordern“ bekennen.

Die Migranten werden unterstützt, damit sie möglichst schnell auf eigenen Beine stehen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen können.

Die Integrationsleistung, die den Menschen abverlangt wird, wird durch die Bereitstellung von Hilfsmaßnahmen legitimiert.

Genau diesem Prinzip folgt die Konzeptnote Integration, die anlässlich der Sitzung vom 27. Oktober 2016 in der Regierung verabschiedet wurde und die ich Ihnen heute in Form einer Mitteilung der Regierung vorstelle.

Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass Integration eine Querschnittsaufgabe ist, die sämtliche Politikbereiche und nicht allein das Sozialressort betrifft.

Wir alle – Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – müssen daher unsere Kräfte bündeln, damit wir die Migranten auf ihrem Weg begleiten und unterstützen können, um gemeinsam miteinander stark zu sein.

Für die Regierung versteht es sich von selbst, dass jeder Fachminister in seinen Zuständigkeiten Integrationsmaßnahmen ergreift. Das betrifft genauso das Unterrichtswesen und die Ausbildung, wie auch die Beschäftigung, die Kultur und den Sport.

Im vorliegenden Konzept beschränken wir uns auf das Referenzzentrum für Integration, den Integrationsparcours, die Integrationsbeauftragten, die Förderung von Integrationsprojekten und den Integrationsrat.

Kolleginnen und Kollegen,

 

Integrationskonzept

seit 2014 hat sich einiges getan. Wir haben uns gründlich Gedanken gemacht. Die Regierung hat die Vorarbeit der gesellschaftlichen Kräfte als Richtschnur genommen und zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Bei den gesellschaftlichen Kräften handelt es sich um den Rat für Entwicklungszusammenarbeit, Solidarität und Integration, kurz RESI, und um die Arbeitsgruppe Integrationsparcours, die von der Regierung eingesetzt wurde.

Die Regierung hat den meisten, um nicht zu sagen fast allen, Empfehlungen der Akteure vom Terrain Rechnung getragen und ein Konzept verabschiedet, das den Umfang und die Maßnahmen eines Dekrets zur Förderung der Integration beschreibt.

In der DG gab es verschiedene Initiativen zur Förderung der Integration, die zum Teil mit Unterstützung der DG auf den Weg gebracht wurden.

Bisher hat allerdings ein klarer struktureller Rahmen gefehlt, den wir dem Parlament mit dem Entwurf eines Integrationsdekrets noch in diesem Jahr vorlegen möchten.

 

 

A) Referenzzentrum für Integration: Info Integration

 

Als ich damals mein Ministeramt angetreten habe, gelangte ich schnell zu der Erkenntnis, dass wir ein übergeordnetes Zentrum benötigen, das sowohl Neuankömmlingen als auch Organisationen und gesellschaftlichen Akteuren aus der DG informierend und beratend in Fragen der Integration zur Seite steht.

Diese Forderung hat auch der RESI in seinem Konzept mehrfach gestellt.

Zur damaligen Zeit lief die Finanzierung des Dienstes Info-Asyl durch EU-Gelder aus und eine erneute Finanzierung durch europäische Mittel war ausgeschlossen.

Infolgedessen hat die Regierung den Dienst finanziell abgesichert und den Schwerpunkt fortan auf die Integration gelegt, was auch die Namensänderung in Info-Integration erklärt.

Seitdem hat sich der Dienst zu einer Anlaufstelle für das Thema Integration entwickelt.

  • Info-Integration berät Menschen mit Migrationshintergrund und Organisationen, die mit Migranten zusammenarbeiten.
  • Der Dienst leistet wichtige Sensibilisierungs- und Weiterbildungsarbeit.
  • Er begleitet mittlerweile außerdem den interkulturellen Dialog im Bildungswesen.
  • In diesem Jahr hat der Dienst schließlich die Begleitung und Orientierung von Migranten im Rahmen des Integrationsparcours übernommen.

Die finanziellen Mittel haben sich seit der Gründung des neuen Dienstes fast verdreifacht. Von den anfangs 105.000 € beläuft sich die Dotation von Info-Integration inzwischen auf 307.000 €.

Bei Info-Integration laufen künftig alle Fäden des Integrationsparcours zusammenlaufen.

Anhand eines persönlichen Gesprächs werden die Neuankömmlinge an dem Punkt abgeholt, wo sie stehen.

Sie werden zu den Sprach- und Integrationskursen orientiert, die für sie am besten geeignet sind.

Die Mitarbeiter von Info-Integration begleiten sie in einem allgemeinen Rahmen auf diesem Weg und versuchen, ihnen bei Schwierigkeiten unter die Arme zu greifen.

Info-Integration ersetzt allerdings nicht die Arbeit der Öffentlichen Sozialhilfezentren.

 

 

B) Integrationsparcours

 

Was mich unmittelbar zum viel diskutierten Integrationsparcours führt. Der Integrationsparcours wurde hier in diesem Hause des Öfteren thematisiert.

Der Regierung war sehr daran gelegen, alle relevanten gesellschaftlichen Akteure in diesen Prozess einzubeziehen.

Dass diese Form der Konzertierung Zeit erfordert, versteht sich von selbst – wenngleich hier und über die mediale Begleitung der Ereignisse im Jahr 2015 und 2016 die Erwartungen verständlicherweise hoch waren.

Aber nicht erst die Zunahme der Flüchtlingszahlen haben uns, wie ich eingangs sagte, zu diesem Projekt bewogen, sondern die Bedeutung eines nachhaltigen Konzepts, das der Situation der DG Rechnung trägt.

Dass von den ungefähr 1000 Menschen, die sich im Herbst 2015 in Ostbelgien aufgehalten haben, nur wenige – wenn überhaupt – in der DG bleiben würden, war schon damals bekannt. Unseren Informationen zufolge betrifft das heute nur wenige Familien und Personen. Die große Mehrheit von ihnen ist hingegen ins Inland gezogen.

Trotzdem hat die Regierung bereits 2015-2016 die Arbeit von Info Integration verstärkt, Maßnahmen der Sensibilisierung ergriffen und bedeutende Mittel für die Schaffung von Sprachkursen für Migranten geschaffen.

Parallel haben wir uns mit der Vorbereitung des Integrationsparcours befasst.

Bei einem Projekt wie dem Integrationsparcours, das stark von der Vernetzung der verschiedenen Akteure abhängt und mit Verpflichtungen für Politik, Akteure und nicht zuletzt auch den Migranten einhergeht, war es ganz wichtig, Schnellschüsse zu vermeiden und mit großer Sorgfalt und Weitsicht an die Sache heranzugehen.

Im Mai 2015 habe ich daher die AG Integrationsparcours eingesetzt und ihr ausreichend Zeit für ihre Arbeit gewährt. Das Ergebnis spricht für sich. Die AG hat der Regierung ein ausführliches und gutes Dokument überreicht.

Diese AG bestand aus Vertretern von Regierung und Ministerium, der lokalen Ebene und Sozialpartner, des RESI sowie der Beratungsstelle Info-Integration. Außerdem haben zwei Migranten als Experten in eigener Sache mitgewirkt.

Ein verpflichtender Integrationsparcours besteht schon seit einigen Jahren in Flandern. Er hat sich dort auch bewährt.

Die Wallonische Region hat inzwischen nachgezogen und im Laufe der Zeit auch die Verpflichtung des Parcours eingeführt. Allerdings existiert diese momentan nur auf dem Papier, weil nicht ausreichend Angebote bestehen. Bis spätestens 2019 muss die Verpflichtung in der Wallonie greifen.

Die AG hat sich eingehend mit diesen Modellen des Parcours befasst und der Regierung in ihrem Abschlussbericht im Juni 2016 15 zentrale Empfehlungen zur Schaffung eines Integrationsparcours in Ostbelgien mit auf den Weg gegeben. Diese Empfehlungen werden nahezu alle umgesetzt.

Aus Zeitgründen werde ich an dieser Stelle nicht auf sämtliche Empfehlungen eingehen, sondern die wichtigen Säulen des Integrationsparcours vorstellen. Die Arbeitsgruppe hatte ja bereits im Ausschuss IV ihre Arbeit vorgestellt.

Der Integrationsparcours fußt auf 4 Säulen: Erstempfang, Sprachkurse, Integrationskurse und sozial-berufliche Begleitung.

 

 

Empfang:

Der Migrant meldet sich bei der Gemeinde an und erhält dort die wichtigsten Informationen zum Leben in der DG. Info-Integration hat hierzu im Auftrag der Regierung eine Broschüre ausgearbeitet, die in Kürze auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

Außerdem wird er über eine mögliche Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationsparcours informiert. Die Gemeinde leitet die Angaben des Zugezogenen regelmäßig an Info-Integration weiter.

Dort findet ein ausführliches Gespräch statt, um die aktuelle Lebenssituation der Person zu erfassen und mit ihr gemeinsam die für sie richtigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.

 

 

Sprachkurse:

Was mich zu der 2. Säule des Parcours führt: die Sprachkurse. Kommunikation ist in nahezu allen Situationen des Alltags eine wesentliche Voraussetzung. Ob beim Einkauf, im Gespräch mit dem Nachbarn oder bei der Ausbildung und Jobsuche – die Sprache ist das A und O der Integration. Bereits in der Vergangenheit hat die Regierung verschiede Sprachkursanbieter unterstützt.

Eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2014 hat aber einen zusätzlichen Bedarf an Deutsch-Intensivkursen für rund 150 Personen ergeben. Daraufhin wurde 2016 ein Pilotprojekt gestartet. Etwas mehr als 100 Migranten – und somit deutlich weniger als der ursprünglich angemeldete Bedarf – folgten den Intensiv- oder Alphabetisierungskursen.

Für dieses Projekt stellte die Regierung den Projektpartnern „Kulturelle Aktion und Präsenz (KAP), Frauenliga und Volkshochschule (VHS)“ 150.000 Euro zur Verfügung.

Wir haben das Pilotprojekt nach dessen Ablauf analysiert. Unser klares Ziel war die strukturelle Absicherung dieses Angebotes für den Integrationsparcours. Vor diesem Hintergrund haben wir ein neues Projekt ausgearbeitet, das sowohl dem Bedarf an Intensivkursen als auch an niederschwelligen Kursen Rechnung trägt. Denn nicht jeder Mensch hat die nötigen Voraussetzungen, einen Intensivkurs zu bestehen.

Für die kommenden 5 Jahre werden somit mindestens 150 Personen in diesen Kursen Platz finden. Wir haben diesen gebündelten Auftrag erteilt, um stets flexibel auf den realen Bedarf reagieren zu können. Denn es ist schwierig, heute den Bedarf der Zukunft vorauszusehen. Hierfür sieht die Regierung für die nächsten 5 Jahre jährlich rund 200.000 Euro vor.

 

 

Integrationskurse:

Es genügt natürlich nicht, die Sprache unserer Region zu sprechen. Es ist ebenso wichtig, über die Rechte und Pflichten, die Tugenden und Werte unserer Gesellschaft informiert zu sein.

Von der Abfallentsorgung über die Stellung der Frau in unserer Gesellschaft bis hin zur Wohnungssuche. Diese elementaren Informationen erfahren die Migranten künftig in Integrationskursen.

Auf Grundlage der Empfehlungen der AG Integrationsparcours hat das Konsortium aus KAP, VHS und Frauenliga die Kurse inhaltlich ausgearbeitet und kürzlich auch den Zuschlag zum Erteilen erhalten.

150 Migranten pro Jahr sollen den Integrationskursen folgen können, die vorerst in leicht verständlichem Deutsch erteilt werden.

Derzeit laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, sodass die Kurse voraussichtlich noch im März stattfinden können. Ähnlich wie bei den Sprachkursen sollen die Kurse in enger Absprache mit Info-Integration und den ÖSHZ stattfinden, die erneut die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, wofür ich ihnen an dieser Stelle meinen Dank übermitteln möchte.

Die Ausarbeitung des Kurses hat rund 15.000 € gekostet. Für das Erteilen sind ca. 51.000 € pro Jahr vorgesehen. Der Vertrag wurde vorerst für ein Jahr vergeben, mit der Möglichkeit, diesen 2 mal um je ein Jahr zu verlängern. Diesen Ansatz haben wir bewusst gewählt, um nach dieser Pilotphase etwaige Anpassungen flexibel vornehmen zu können und dabei auch den Anbietern eine gewisse Planungssicherheit zu bieten.

 

 

Sozio-berufliche Eingliederung:

Die letzte Säule betrifft die sozial-berufliche Eingliederung. Wie können Neuankömmlinge in Sport- und Kulturvereinen integriert werden, wie können wir sie bei der Arbeitssuche unterstützen.

In Form einer Lebensberatung wird der Migrant zu Ausbildung oder Arbeit orientiert sowie zu sozio-kulturellen Angeboten, die seinen Interessen entsprechen.

Hier spielen natürlich auch das Arbeitsamt und die ÖSHZ über den Dienst für sozial-berufliche Eingliederung (DSBE) eine tragende Rolle in Zusammenarbeit mit Info-Integration natürlich.

Sowohl mit den ÖSHZ als auch mit dem Arbeitsamt hat es neben der Mitarbeit in der AG Integrationsparcours verschiedene Gespräche mit der Regierung und Info-Integration gegeben, um die jeweiligen Rollen und Aufgaben zu besprechen.

 

 

Sanktionen und Ende des Parcours:

Sind diese Etappen durchlaufen bzw. die Begleitung durch ÖSHZ und Arbeitsamt zumindest angelaufen, dann erhält der Migrant eine Integrationsbescheinigung.

Der Integrationsparcours gilt als durchlaufen,

  • wenn der Migrant zwischen 90-600 Stunden Sprachkurse absolviert hat. Ich sage bewusst Sprachkurse, da es in manchen Fällen auch für eine Person vorteilhaft sein kann, wenn sie Französisch statt Deutsch erlernt. Wenn das Kind bspw. eine französischsprachige Schule besucht oder die beruflichen Perspektiven in bestimmten Fällen im französischen Sprachgebiet besser sind. Zielsetzung ist das Sprachniveau A2.
  • Nachdem der Migrant die Integrationskurse absolviert hat. In beiden Fällen gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80 Prozent der Kurse.

Der Nachweis dieser Bescheinigung befreit ihn von den Verpflichtungen, die mit dem Integrationsparcours einhergehen.

Denn wie Sie sicherlich wissen, Kolleginnen und Kollegen, habe ich bereits vor zwei Jahren von verpflichtenden Kursen für Migranten gesprochen. Diese Verpflichtung sieht die Regierung der DG, ähnlich wie Flandern und die Wallonie vor.

Diese Verpflichtung planen wir für alle Migranten, die gesetzlich dazu verpflichtet werden können. Konkret können wir das für alle Nicht-EU-Ausländer beschließen, die ab Inkrafttreten des Dekrets ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Dabei geht es nicht darum, irgendwen zu gängeln. Sondern darum, auch der kleinen Minderheit der ankommenden Menschen mit Integrationsproblemen die geeigneten Instrumente und Maßnahmen mit auf den Weg zu geben.

Auch wenn ich für meine Aussagen zur verpflichtenden Teilnahme an Sprachkursen von einigen Kollegen kritisiert wurde, so stehe ich nach wie vor dazu, dass das der richtige Weg ist.

Dass sich sowohl der RESI in seinem Konzept als auch die AG in ihren Abschlussempfehlungen für eine Pflicht ausspricht, bestärkt mich in meiner Annahme.

Das war in groben Zügen der Integrationsparcours. Dieser wird gerade in einer Pilotphase erprobt. Es gibt also noch keine Verpflichtung und somit auch keine Sanktionen. Allerdings können die Erfahrungen, die dieses Jahr gesammelt werden nützlich sein.

Neben dem Integrationsparcours ergreift die Regierung jedoch eine Reihe von weiteren integrationsfördernden Maßnahmen.

 

 C) Projekte zur Förderung der Integration

Die Integration in Ostbelgien möchten wir auch mit verschiedenen Projekten fördern.

Wir haben einen Projektaufruf gestartet, um Projekte zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der Integration zu unterstützen. Hierfür sind jährlich rund 60.000 € im Haushalt vorgesehen.

Eine gelungene Integration kann nämlich auch ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung sein.

Der Aufruf richtet sich an Organisationen und Ehrenamtliche aus der DG. Gerade letztere haben stets gezeigt, dass die Hilfsbereitschaft in der DG groß geschrieben wird. Mit dieser Förderung möchten wir ihre Arbeit unterstützen.

 

 D) Kommunaler Integrationsbeauftragter

Eine weitere Maßnahme der Konzeptnote sind die Integrationsbeauftragten bei den Gemeinden, welche die Regierung gemeinsam mit dem europäischen Fonds für Asyl, Migration und Integration unterstützt.

Seit September vergangenen Jahres ist je ein kommunaler Integrationsbeauftragter im Norden und im Süden aktiv. Die Integrationsbeauftragten sollen den Bedarf im Bereich der Integration auf lokaler Ebene ermitteln, sich um die Belange der Ehrenamtlichen kümmern und lokale Integrationskonzepte entwickeln und umsetzen. Dieses Projekt läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2017 und soll mit dem Inkrafttreten des Dekrets verlängert werden.

Insgesamt sieht die Regierung hierfür rund 20.000 Euro vor, von der EU kommen die restlichen ca. 60.000 Euro.

 

 

E) Integrationsrat

 

Zum Schluss bleibt noch der Integrationsrat zu erwähnen.

Wie ich hier im Rahmen einer Interpellation mitgeteilt hatte, ist die Mandatsperiode des Rates für Entwicklungszusammenarbeit, Solidarität und Integration (RESI) ausgelaufen. Der Versuch, den RESI in seiner damaligen Konstellation neu zu besetzen, hat aus mehreren Gründen nicht zum Erfolg geführt. Der RESI hat in der Vergangenheit mehrere Entwicklungsphasen durchlaufen.

Es scheint, als wäre nun der Zeitpunkt gekommen, neue Impulse zu setzen. Bereits in der Vergangenheit habe ich den Bedarf eines Integrationsrates angesprochen. Dieser wurde auch in den Empfehlungen der Herbert-Quand-Stiftung an die DG nahegelegt. Außerdem haben sich viele Akteure – auch innerhalb des RESI – für einen Integrationsrat ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Regierung den RESI in einen Integrationsrat umwandeln. Die rechtliche Grundlage zur Schaffung des Integrationsrates wird das zukünftige Integrationsdekret bieten.

Die Regierung möchte aber nicht bis zum offiziellen Inkrafttreten des Dekretes abwarten. Daher haben wir vor 2 Wochen einen Aufruf gestartet, um den RESI neu einzusetzen, mit dem Ziel, die Zivilgesellschaft in den Entstehungsprozess des Integrationsdekretes und des Integrationsrates einzubeziehen.

Sehr geehrter Herr Präsident,

Kolleginnen und Kollegen,

 

 

Integrationsdekret

das Referenzzentrum für Integration, der Integrationsparcours, die Integrationsprojekte, die Integrationsbeauftragten und der Integrationsrat bilden die Kernbereiche des künftigen Dekrets zur Förderung der Integration in der DG.

Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck am Integrationsdekret. Es ist mein Wunsch, dass dieses Anfang 2018 in Kraft treten kann. Das Dekret soll sämtlichen Integrationsbemühungen und –maßnahmen, die ich heute angesprochen habe, einen klaren Rahmen und eine klare Struktur verleihen. Hierfür wird die Regierung jährlich mehr als 600.000 Euro vorsehen. Zählt man die Maßnahmen in den anderen Bereichen hinzu, kommt man auf eine Summe von ungefähr 1.000.000 Euro in 2017.

Doch selbst nach Verabschiedung des Dekretes für einen verpflichtenden Integrationsparcours ist die Fahnenstange noch nicht erreicht.

Denn Integration ist ein langfristiger Prozess, der sich ebenso wie die Dynamik einer Gesellschaft stetig verändert. Integration ist eine Herausforderung. Diese zu meistern eine elementare Aufgabe! Ich hoffe, dass alle Mitglieder dieses Hauses mir bei dieser schwierigen, aber reizvollen und wichtigen Aufgabe helfen werden!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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