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Neue DSL geht ab 2017 an den Start


Es gilt das gesprochene Wort!

07.12.2016

Dekretentwurf DSL Definitiv (2) (195.8 KiB)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Kolleginnen und Kollegen,

am heutigen 13. Dezember 2016 darf ich das Dekret zur Schaffung der „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben“ (DSL) vorstellen.

Ich habe mich seit der Ankündigung dieses Projekts in der Regierungserklärung 2015 mehrfach zu diesem Thema – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlamentes – geäußert. Ich werde daher versuchen, mich möglichst kurz zu fassen. Das ist sicherlich keine einfache Aufgabe angesichts der Bedeutung dieses Projekts für die Bürgerinnen und Bürger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft – schließlich soll die erweiterte Dienststelle in Zukunft ein Partner für alle Menschen sein, die Unterstützung bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens brauchen.

Hintergründe

Die Schaffung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben hat fünf Hintergründe.

6. Staatsreform

Zum einen wäre sicherlich die 6. Staatsreform zu nennen. Im Rahmen der 6. Staatsreform hat die Deutschsprachige Gemeinschaft weitreichende Befugnisse in den personenbezogenen Angelegenheiten erhalten. Im Bereich Senioren sind wir künftig integral für die gesamte Seniorenbegleitung und –pflege zuständig.

Wir sind der Ansicht, dass einige dieser hoheitlichen Aufgaben – so zum Beispiel die Mobilitätshilfen oder die Beihilfen für Betagte – gemeinsam mit der Zivilgesellschaft verwaltet werden sollten. So kann man ein besseres Verständnis für die Aufgaben der öffentlichen Hand schaffen und das Knowhow der Partner nutzen.

Eine einzige Anlaufstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Hinter jeder neuen Zuständigkeit, die wir erhalten, verbirgt sich eine Chance; die Chance eine Politik zu betreiben, die dem Bedarf in Ostbelgien maßgeschneidert entspricht. Gleichzeitig ist das aber auch die Chance, Angebote besser aufeinander abzustimmen und sie in die Dienstleistungspalette der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu integrieren.

Dadurch schonen wir Ressourcen, die nicht etwa eingespart werden, sondern in die Dienstleistung am Bürger reinvestiert werden.

Deshalb haben wir vor, die Dienststelle für Menschen mit Behinderung nach 25 Jahren in die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben umzuwandeln. Künftig soll diese Dienststelle also neben den Aufgaben im Bereich Menschen mit Beeinträchtigung, eine zweite Säule erhalten, ein zweites Aufgabenfeld in der Unterstützung der Senioren. Außerdem sollen Aufgaben wie die Gewährung der Mobilitätshilfen künftig integral in der DSL wahrgenommen werden.

Um den Dienst am Bürger besser zu gestalten und ihn einfach zu halten, sehen wir vor, dass es in Zukunft nicht zwei Anlaufstellen für Senioren gibt – d.h. einmal die Beratungsstelle Eudomos und daneben eine Dienststelle, die sich ebenfalls mit Seniorenanliegen befasst – sondern eine einzige Anlaufstelle für alle Menschen mit Unterstützungsbedarf. Das gilt somit auch für die Senioren und ihre Angehörige.

Um das zu gewährleisten, sollen deshalb die Aufgaben und das Personal von Eudomos in die DSL integriert werden. Dadurch bleiben sowohl die Ansprechpartner als auch die kompetente Beratung im Seniorenbereich erhalten.

Ohnehin gibt es bisher sehr viele Schnittstellen zwischen der Dienststelle und Eudomos – das gilt sowohl für die Arbeitsweise als auch für die Zielgruppen.

Pilotprojekt Eudomos vor dem Aus

Im Fall der Beratungsstelle Eudomos gibt es einen weiteren Grund, der für die Schaffung des vorliegenden Projekts spricht. Eudomos wird bisher hauptsächlich vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) finanziert. 2018 läuft die Finanzierung des Pilotprojekts aus und damit droht auch die neutrale Beratung und Information der Bevölkerung eingestellt zu werden. Das bedeutet, dass die Regierung absolut handeln muss, wenn wir vermeiden wollen, dass ab 2018 die Menschen in Ostbelgien ganz auf sich alleine gestellt sind.

Ich denke, dass die meisten von Ihnen aus persönlicher Erfahrung in Ihrem Umfeld wissen, was es heißt, plötzlich die Seniorenbegleitung oder –pflege für sich oder für einen Verwandten zu organisieren. Zahlreiche Fragen stellen sich: Wo finde ich Hilfe für mich, für meinen Partner, meinen Vater, meine Schwiegermutter? Was für Angebote gibt es in der häuslichen Hilfe, in der Pflege, in der Tagesbetreuung, in der Mobilität, in einem Seniorenheim? Sind die Angebote richtig? Wer organisiert das Ganze?

Doch nicht nur die Senioren und ihre Angehörige erhalten Antworten auf Ihre Fragen. Auch für die Regierung soll Eudomos Auskünfte über die Bedarfsentwicklung in der DG geben. So kann die Politik den Bedarf in der Bevölkerung ermitteln.

Die finanzielle Absicherung der neutralen Beratungsstelle für Senioren, dieses belgienweit einzigartigen Projekts, ist also der 3. Grund für die Ausarbeitung des DSL-Projekts.

Inklusion

Einen 4. Grund stellt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung dar. Die Regierung hat sich verpflichtet, die UN-Konvention umzusetzen.

Im Sinne einer sozialgerechten Gesellschaft, in der Menschen nicht gleich sein müssen, wohl aber ein Recht auf gleiche Chancen haben – eine Gesellschaft, die die Selbstbestimmung eines jeden Menschen respektiert und das Individuum in seiner persönlichen Entfaltung und seiner Teilhabe unterstützt, legen wir den Grundstein für eine Organisation öffentlichen Interesses, die den Menschen und seine Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Und das unabhängig davon, ob diese Bedürfnisse auf eine angeborene Beeinträchtigung, einen Unfall, eine Langzeiterkrankung oder einen altersbedingten Autonomieverlust basieren.

Es ist daher kein Zufall, dass das Wort „Behinderung“ im neuen Dekret lediglich im Fall von Rechtsverweisen auftaucht, aber ansonsten keinen Platz in der Zielsetzung, in den Zielgruppen oder den Aufgaben der neuen Dienststelle findet.

Übrigens: Der 13. Dezember ist durchaus symbolträchtig, denn heute vor genau 10 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.

Die Soziale Sicherheit der Teilstaaten

Der letzte Grund für die Entstehung des vorliegenden Dekrets ist vorausschauend.

Kolleginnen und Kollegen,

mit jeder Staatsreform haben die Teilstaaten in Belgien bedeutsame Zuständigkeiten erhalten. Doch in meinen Augen hat selten eine Staatsreform so weitreichende Konsequenzen für die Entwicklung des belgischen Staatsgefüges und unser Gesellschaftsmodell wie die sechste.

Denn mit der 6. Staatsreform hat man die Notwendigkeit der Schaffung eine Sozialen Sicherheit auf Ebene der Teilstaaten beschlossen. Bedeutende Aspekte der Sozialen Sicherheit, wie zum Beispiel das Kindergeld oder die Finanzierung der Seniorenpflege, wurden vergemeinschaftet. Hinzu kommen noch Teile der Gesundheitspolitik – ob im Krankenhausbereich, in der 1. Linie der Grundversorgung oder in der mentalen Gesundheit.

Ähnlich wie unsere Kollegen im Inland gilt es jetzt, das Fundament für die Verwaltung einer DG-Sozialen Sicherheit zu legen. Schaut man auf die Entwicklungen in den anderen Teilstaaten, wird man ähnliche Vorhaben vorfinden – auch wenn diese nicht überall als solche betrachtet werden. Aber genau in diese Richtung steuern wir, unabhängig davon, ob wir die Aufspaltung der Sozialen Sicherheit als richtig oder falsch bewerten.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ist so konzipiert, dass sie in der Lage ist, den künftigen Entwicklungen im belgischen Staatsgefüge – so zum Beispiel einer Vergemeinschaftung von weiteren Teilen der Gesundheit – Rechnung zu tragen.

Aufgaben der DSL und Zielgruppen

Das sind die fünf Gründe, welche die Weichen für die Schaffung einer Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben gestellt haben.

Eine Dienststelle, die wie gesagt, auf die 25-jährige Erfahrung im Bereich Menschen mit einer Beeinträchtigung zurückblicken kann und mit der Übernahme der Aufgaben und des Personals von Eudomos für die Zukunft vorbereitet ist.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Es ist daher wenig überraschend, dass die neue Dienststelle, sich weiterhin um die Belange von Menschen mit einer Beeinträchtigung und ihre Angehörigen einsetzt.

Das gilt für sämtliche Aufgaben, welche die Dienststelle bisher innehatte: Beratung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die Unterstützungsangebote, die geschaffen und/oder bezuschusst werden, wie Tagesstätten, Wohnprojekte wie Heime, Wohnressourcen und Wohngemeinschaften, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geschützten Rahmen oder auf dem 1. Arbeitsmarkt, Entlastungsangebote, Freizeitgestaltung, Wohnungsanpassungen und Mobilitätshilfen – das sind nur einige Beispiele für den bisherigen Wirkungsradius.

Senioren

Beratungsstelle

Neu hinzu kommt die Beratung, Information und Orientierung der Senioren und der pflegenden Angehörigen über die verschiedenen Angebote in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ähnlich wie im Bereich Menschen mit Beeinträchtigung können wir auch im in diesem Sektor stolz behaupten, eine breite Dienstleistungslandschaft zu haben. Diese Dienstleistungen wurden mit der Unterstützung der öffentlichen Hand hauptsächlich von der Zivilgesellschaft geschaffen.

Weil wir eine so große Auswahl an Angeboten haben und auch der Bedarf der Senioren unterschiedlich ist, ist es besonders wichtig, im Gespräch mit dem Senior, diesen Bedarf festzustellen und einen persönlichen Unterstützungsplan auszuarbeiten. Wir möchten, dass jeder Senior in Ostbelgien die Chance hat, über alle Möglichkeiten informiert zu werden, damit jeder Senior selbstständig und frei entscheiden kann, auf welche Angebote und von welchem Anbieter er eingeht – ob in der häuslichen Hilfe oder im stationären Bereich. Dieser Beitrag ist von fundamentaler Bedeutung bei der Förderung eines selbstbestimmten Lebens für Ostbelgien.

Pflegende Angehörige

Das gilt genauso für Senioren wie auch für die pflegenden Angehörigen, die oftmals bei Pflegebedarf oder der Entstehung einer chronischen Erkrankung wie Demenz besonders gefordert sind. Ich behaupte nicht umsonst, dass die pflegenden Angehörigen der größte Betreuungsdienst Ostbelgiens ist. Deshalb brauchen sie weiterhin Unterstützung. Die DSL soll deshalb auch für diese Gruppe als Anlaufstelle fungieren. Die Informationen der DSL werden bei der weiteren Entwicklung der Angebote von Nutzen sein.

Seniorenbeauftragte

Wenn man über die Angebotsentwicklung spricht, dann ist man sehr schnell bei den Seniorenbeauftragten. Die Seniorenbeauftragten unterstützen auf der lokalen Ebene die verschiedenen Akteure bei der Erstellung einer kommunalen Seniorenplanung. Es gilt, Lücken in der Begleitung, Versorgung, bei den Themen Wohnen, Einkaufen und Leben zu identifizieren und die Weiterentwicklung der Nachbarschaft, der Ortschaft und des Vierteils einer Gemeinde zu unterstützen. Unsere Gemeinden sollen also seniorengerechter werden und dabei wollen wir sie unterstützen. Die Seniorenbeauftragten sind Teil des REK-Projekts und sollen bei der DSL angesiedelt werden.

Servicestelle Demenz

Eine neue Aufgabe wird auch die „Servicestelle Demenz“ sein. Der Umgang mit dem Thema Demenz muss sich ändern. Trotz der vielen Maßnahmen in diesem Bereich gibt es noch einiges zu tun. Gemeinsam mit dem Sektor, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung haben wir eine Demenzstrategie erarbeitet. Diese wird im Januar 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine der Maßnahmen ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zum Thema Demenz. Künftig soll die DSL alle Informationen rund um das Thema Demenz bieten und mit den verschiedenen Akteuren zusammenarbeiten.

Barrierefreies Wohnen

Neu soll auch die Beratung beim Thema barrierefreie Gestaltung des Wohnraums sein. Während die Dienststelle aktuell Wohnungsanpassungen im Fall von Beeinträchtigungen vornimmt, soll sie in Zukunft noch weiter in die vorzeitige Beratung einsteigen. Denn bei vielen Menschen kommt es im Fall einer späteren Beeinträchtigung vor, dass sie ihre eigenen vier Wände verlassen müssen, um in ein anderes Haus, eine Wohnung, aber oftmals in ein Heim einzuziehen. All das ist mit Kosten, Aufwand und Einschränkung der Selbstbestimmung verbunden. Wieso also nicht die Bürgerinnen und Bürger, Architekten und Bauunternehmer über das barrierefreie Wohnen vor dem Bau, dem Kauf oder der Anmietung einer Immobilie informieren? Geht man präventiv vor, dann unterstützt man das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden. Dadurch entlastet man sowohl die Betroffenen als auch die öffentlichen Kassen.

Das sind eine Reihe von Neuerungen, die mit der Schaffung der erweiterten Dienststelle einhergehen. Es gibt sicherlich noch weitere Aufträge, die mit der Zeit hinzukommen werden. An Ideen wird es nicht mangeln, weil die neue Dienststelle die Netzwerkarbeit lebt und sie weiter fördern soll.

 

Organisationsstruktur und sozialpartnerschaftliche Verwaltung als Gesellschaftsprojekt

Innerhalb der Dienststelle gibt es eine Reihe von Gremien, die zu einem regelrechten Wissensaustausch und zu einem lebendigen Dialog beitragen sollen. Das macht sich auch in der Organisationsstruktur der neuen Dienststelle bemerkbar.

Für jeden Geschäftsbereich gibt es mindestens eine Dienstleisterkonferenz. Dort treffen sich die verschiedenen Dienstleister des jeweiligen Sektors. Sie erarbeiten gemeinsam Positionen, sie beraten und informieren den Verwaltungsrat.

Das gilt auch für die Zivilgesellschaft, die ihre eigenen Gremien hat und gleichzeitig auch im Verwaltungsrat vertreten ist und auch für das multidisziplinäre beratende Fachgremium, das Experten aus den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Langzeitpflege und vielen anderen umfasst.

Im Verwaltungsrat der Dienststelle findet man neben den Vertretern der Dienstleisterkonferenzen, der Zivilgesellschaft und des Ministeriums auch die Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Damit bekennt sich die Regierung zur sozialpartnerschaftlichen Verwaltung dieses Gesellschaftsprojekts.

Darüber hinaus sollen künftig auch die Krankenkassen dem neuen Verwaltungsrat angehören. Ihr Knowhow wird in der neuen Dienststelle von Nutzen sein. Das gilt genauso bei der Übernahme weiterer Aufgaben, so zum Beispiel bei der Schaffung eines persönlichen Budgets für die Bestreitung von Pflegekosten oder im Gesundheitsbereich. Den Anfang macht bereits das Projekt für chronische Krankheiten, das bei der DSL angesiedelt sein wird.

Des Weiteren sehen wir vor, dass im Verwaltungsrat je ein Experte für den jeweiligen Aufgabenbereich zusätzliches Knowhow einbringt.

Der Verwaltungsrat wird trotz Erweiterung der Zuständigkeiten verschlankt. Die Aufgaben werden innerhalb der verschiedenen Gremien neu aufgeteilt. Die Budgetaufstellung bleibt weiterhin Aufgabe des Verwaltungsrates.

Finanzierung

Apropos Budget. Während die DPB im Jahr 2016 eine Dotation in Höhe von ca. 10,1 Millionen Euro erhalten hat, beträgt die Dotation 2017 11,8 Millionen Euro. Ab 2018 wird die Dotation der DG auf über 12 Millionen Euro ansteigen, da die Regierung, aufgrund des Wegfalls der LIKIV-Mittel, die Finanzierung des Personals von Eudomos vollständig tragen wird. Das sind Mehrausgaben, die notwendig sind, wenn wir die Beratung aufrechterhalten wollen und das Personal nicht entlassen wird.

Personal von Eudomos, künftige Standorte

Noch ein Wort zum Personal von Eudomos. Alle Personalmitglieder werden von der DSL übernommen, insofern sie es wollen. Ihre Einkommenssituation wird sich dadurch nicht verschlechtern. Ich freue mich, dass die DSL auf die Fachkenntnisse der neuen Mitarbeiter zurückgreifen kann. Ich muss an dieser Stelle auch die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen von Eudomos in dieser Frage hervorheben.

Selbst wenn der Verwaltungssitz der DLS weiterhin im Dienstleistungszentrum in Sankt Vith bleibt und die künftigen Mitarbeiter von Eudomos aus der Eifel dort einziehen werden, wird es weiterhin auch einen Standort im Norden der DG geben. Mittelfristig sollen die Mitarbeiter von Eudomos aus dem Norden der DG in den Räumlichkeiten der jetzigen DPB im Eupen-Plaza einziehen.

Konzertierung mit allen relevanten Akteuren

Zur Erstellung dieses Dekrets habe ich eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, die neben der DG auch Vertreter von Eudomos und der DPB umfasst hat. Nach dieser ersten Konzertierung haben wir uns an die Redaktion des Dekrets gemacht. Der Entwurf wurde den Verwaltungsräten der DPB und Eudomos, dem Beirat für Wohn-, Pflege- und Begleitstrukturen, dem Staatsrat und der Datenschutzkommission zwecks Begutachtung vorgelegt. Alle Gutachten habe ich in völliger Transparenz dem Ausschuss IV vorgelegt. Daneben fanden mehrere Gespräche mit der DPB, mit Eudomos, mit der Zivilgesellschaft und den Krankenkassen statt.

Dank

Am Ende einer Vorstellung eines Dekrets ist es üblich, ein Wort des Dankes auszusprechen. Ich hoffe, es gelingt mir, niemanden zu vergessen.

Ich möchte mich bei den Verwaltungsräten der DPB und von Eudomos für die Zusammenarbeit bedanken. Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Menschen zu bedanken, die in diesen Diensten gearbeitet haben oder arbeiten oder sich für deren Schaffung und Verwaltung eingesetzt haben.

Darüber hinaus möchte ich mich bei allen bedanken, die sich bei der Redaktion und Besprechung dieses Dekrets eingebracht haben.

Ein Dank geht auch an die Kollegen des Ausschusses IV für die Beratungen im Ausschuss.

Außerdem möchte ich mich beim Ausschussbetreuer, Raphaël Timmermann bedanken, der es geschafft hat, diesen umfassenden Bericht zu erstellen.

 

Und zum Schluss auch Ihnen für die Aufmerksamkeit!

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