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Höhere Fahrkostenrückerstattung für Pflegefamilien


Pressemitteilung

23.09.2016

20160921 Rückerstattung Fahrtkosten Pflegeeltern (185.0 KiB)

Antoniadis: „Aufwand entsprechend honorieren“

Seit Jahren können Pflegefamilien einen Antrag auf Fahrkostenrückerstattung einreichen, wenn sie im Rahmen der Pflegschaft monatlich mehr als 200 Kilometer zurücklegen. Diese Vergütung war bisher jedoch nur im Rahmen der gesundheitlichen Pflege oder für begleitete Besuchskontakte des Pflegekindes möglich. Anfang September hat Familienminister Antonios Antoniadis (SP) per Erlass die Rückerstattungsmöglichkeiten ausgeweitet.

Während einer Pflegschaft nehmen die Pflegeeltern eine ganze Reihe von oftmals langen Fahrten auf sich. Ob zu Gerichtssitzungen, zu Gesprächen mit dem Jugendhilfe-, Jugendgerichts- oder dem Pflegefamiliendienst. Diesen Aufwand möchten wir entsprechend honorieren“, erklärte Antoniadis die Maßnahme.

Rückwirkend zum 1. September 2016 können die Pflegeeltern somit auch Fahrten geltend machen, die über die begleiteten Besuchskontakte des Pflegekindes oder der gesundheitlichen Pflege hinausgehen. Da seit 2014 die Anzahl der Patenschaften für Pflegekinder angestiegen ist, habe die Regierung beschlossen, auch für Fahrten im Rahmen einer Patenschaft eine Rückerstattung zu gewähren. Unverändert bleibe jedoch die Voraussetzung, mehr als 200 km monatlich zurückzulegen. Für Patenschaften wird eine Umrechnungsformel angewendet, die die 200 Kilometer im Rahmen einer Vollzeitpflegschaft auf die Anzahl der Tage einer Patenschaft angleicht.

In unserer Gesellschaft gibt es eine Reihe von Familienkonstellationen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, in der Gestaltung der Familienpolitik den Lebenssituationen der einzelnen Familientypen, wie zum Beispiel der Pflegefamilien, Rechnung zu tragen“, so der Minister.

Alle Fahrten eines Monats werden in einem Antragsformular mit dem Datum, dem Grund der Fahrt, sowie dem Abfahrts- und Zielort aufgelistet. Anschließend wird die Kilometeranzahl berechnet. Jeder Kilometer, der über die 200-Marke geht, wird mit dem Spesensatz, der auch für Personalmitglieder des Ministeriums der DG gilt, verrechnet und zurückerstattet.

Für Pflegeeltern, die weite Strecken auf sich nehmen, wird sich diese Maßnahme besonders positiv auswirken.

Fallbeispiele:

1- Ein in Manderfeld wohnhafter Pate eines Pflegekindes begleitet das Kind einmal wöchentlich zu einem Besuch im Pflegefamiliendienst in Eupen. Dafür legt er ca. 400 Kilometer pro Monat zurück, wovon er künftig 200 Kilometer bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft geltend machen kann. Am Ende vom Monat hätte der Pate dann mehr als 60 Euro mehr als zuvor!

2- Durch die Reform des Familienrechts im Jahr 2014 wurden für einzelne Pflegekinder Jugendgerichte in der französischen Gemeinschaft zuständig. Dadurch hat eine betroffene Pflegefamilie aus dem Norden der DG beispielsweise etwa 2x im Jahr eine Fahrt nach Neufchateau anzutreten (ca. 700 Kilometer pro Termin). Auch wenn diese Fälle nur vereinzelt auftreten, wird hier deutlich, dass für 500 Kilometer eine Erstattung gewährt wird, die vorher zu Lasten der Pflegefamilie ging.

 

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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