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Erweiterung der Anzahl geschützter Arbeitsplätze


20160905 7 Frage Und Antwort Franziska Franzen Erweiterung Der Anzahl Geschützter Arbeitsplätze (232.7 KiB)

Das Thema der niederschwelligen Beschäftigungsmöglichkeiten ist alles andere als neu. Bereits einige Vorgängerregierungen haben sich damit befasst. Auch zwischen 1999 und 2004, als Ecolo Mehrheitsverantwortung trug, wurde dieses komplexe Thema behandelt.

Doch nicht nur die Sozialhilfezentren sind betroffen. Auch das Ministerium, das Arbeitsamt und die Dienststelle für Personen mit Behinderung sind auf diesem Gebiet aktiv.

Sie fordern eine Erweiterung der Anzahl geschützter Arbeitsplätze, die niederschwellige Beschäftigungsplätze anbieten, auf die u.a. die ÖSHZ bei ihrer Vermittlungstätigkeit zurückgreifen können.

Zum einen geht es hier um die Steigerung der Anzahl Arbeitsplätze in der Sozialökonomie, die vorwiegend Ausbildungs- und Arbeitsplätze für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Zielgruppen anbietet.

Zum anderen geht es um das Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“. Dieses wird in der DG bereits seit vielen Jahren durch die DPB über den Start-Service durchgeführt und bietet den Nutznießern ein individuelles Unterstützungspaket.

Hintergrund zum Start-Service:

Der Betroffene profitiert anstatt einer Ausbildung oder Beschäftigung in einer Sondereinrichtung von einem Jobcoach, der ihn während seines sozialberuflichen Eingliederungswegs in Fragen der Ausbildung und /oder Beschäftigung berät, begleitet und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. In der Folge stehen ein Praktikumsassistent bzw. ein Arbeitsplatzassistent zur Verfügung, die den Arbeitsuchenden in der jeweiligen Phase unterstützen, aber auch im Bedarfsfall dem Arbeitgeber und ggf. den Kollegen.

Ich habe der DPB den Auftrag erteilt, eine umfangreiche Analyse der „Unterstützten Beschäftigung“ durchzuführen. Entsprechende Ergebnisse liegen vor und wurden den zuständigen Behörden, den Sozialpartnern und den Einrichtungen der Sozialökonomie zu Beginn der Sommerpause zugestellt.

Die HIVA-Studie bestätigte den Nutzen und die Effizienz dieses individuellen Ansatzes und empfiehlt die Ausweitung auf die anderen arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden mit Unterstützungsbedarf.

Zur Erweiterung der Unterstützten Beschäftigung ist es nicht erforderlich, ein Dekret auszuarbeiten. Allerdings sind in dieser Materie zwei Minister betroffen.

Die Unterstütze Beschäftigung wird sowohl im Zukunftsprojekt „Beschäftigung steigern und Fachkräfte sichern“, das im Ressort meiner Ministerkollegin Isabelle Weykmans liegt, als auch im Projekt „Sozial unternehmen“ aufgegriffen, für das ich zuständig bin.

Zur Umsetzung dieses Projektes wird auf verschiedene Workshops zurückgegriffen. Ein erster fand vor der Sommerpause statt. Eine der 7 Hauptempfehlungen war die „Zusammenarbeit zur Identifizierung und Schaffung von Arbeitsplätzen“.

Als zweiter Ansatz zur Verwirklichung dieses Ziels gilt der für Februar – März 2017 terminierte Marketing-Workshop zu Gunsten der klassischen kommerziellen Wirtschaftsbetriebe.

Die Regierung erhofft sich die Schaffung neuer oder verstärkter Partnerschaften zwischen Sozialökonomie und klassischer Wirtschaft. Dadurch könnten auch neue Aufträge für die Sozialbetriebe generiert und schließlich auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Erweiterung des Angebotes betrifft allerdings wie sie wissen nicht nur die Finanzierung und Begleitung von niedrigschwelligen Arbeitsplätzen sondern beinhaltet auch – und insbesondere – die Frage, welche Tätigkeiten diese Personen ausführen sollen.

Manche Tätigkeitsbereiche sind faktisch ausgereizt, wie das Fazit eines Kurzberichts zur deutschen Arbeitsmarktsituation vom November 2014 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt: „Nahezu jeder zweite Arbeitslose in Deutschland kann mangels höherer Qualifikation nur Helfertätigkeiten ausüben. Dabei entspricht nur jeder siebte Arbeitsplatz diesem Niveau“.

In der DG ist die Situation vergleichbar. Es gilt somit über den Tellerrand zu schauen.

Daher habe ich die DPB gebeten, anhand von europäischen Best-Practice-Beispielen weitere erfolgsversprechende und für die hiesige Region realistische Arbeitsfelder zu identifizieren, in denen diese Einrichtungen weitere Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten anbieten können Arbeitsfelder, in denen dann auch Menschen in der von Ihnen angesprochenen Situationen sinnvoll und zielgerichtet beschäftigt werden können.

Auch dies ist einer unserer möglichen Ansätze.

Zu guter Letzt möchte ich auf die Forderung eines Dekretes eingehen. Die langfristige finanzielle Absicherung der Sozialökonomie ist eine der sieben Empfehlungen, die im Rahmen des Workshop vergangenen Juni hervorgehoben wurde.

Um dies allerdings zu erreichen, und dies wurde von den Einrichtungen der Sozialökonomie selbst unterstrichen, gilt es in erster Linie, für diese die einzelnen Positionen innerhalb der Sozialökonomie zu klären und die Zusammenarbeit zu stärken. Dies ist der nächste Schritt, den die Einrichtungen gehen wollen. Das geforderte Dekret wird sich in diesem Rahmen wiederfinden.

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