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Begleitung von „radikalisierte Personen und Terroristen“


20160905 3 Frage Und Antwort Patricia Creutz Begleitung Von „radikalisierten Personen Und Terroristen“ Durch Die DG 3 (231.0 KiB)

Im Rahmen meiner Zuständigkeiten als Aufsichtsminister des Justizhauses kann ich Ihnen mitteilen, dass zurzeit keine radikalisierten Personen oder Terroristen vom Justizhaus begleitet werden.

Über die Anzahl vermeintlicher radikalisierter Personen in Ostbelgien dürfen allein die Dienste des Innen- und Justizministers kommunizieren.

Die Arbeitsweise des Justizhauses und die Arbeitsanweisungen bei einer Begleitung einer radikalisierten Person sind auf die Hilfe und Kontrolle, die die Justizassistenten durchführen, ausgerichtet.

Die Erfahrungen aus den bisherigen Begleitungen anderer Justizhäuser dienen oftmals als Richtschnur, um in diese Fällen auch in Zukunft professionell und sachlich vorzugehen.

Sie dienen ferner als Grundsatz zur Bearbeitung der folgenden Akten:

  • bei der Verurteilung wegen Terrorismus;
  • bei der Vermutung einer Radikalisierung gegenüber bestimmten begleiteten Personen;
  • bei der Verbindung von begleiteten Personen mit Terroristen oder deren Mittätern;
  • beim Verdacht einer Radikalisierung oder Terrorhandlung.

 

Diese Grundlagen werden weiterhin vom Fachbereich Justizhaus in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Partnergemeinschaften vertieft, um der Besonderheit dieser Thematik gerecht zu werden.

Die Fachbereichsleitung des Justizhauses ist eine zentrale Filterstelle für Informationen von Justizassistenten an Behörden und bei Anfragen von Behörden über Personen, die begleitet werden.

Im Rahmen des Vereinbarungsprotokolls zwischen der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Justizhäuser und das Zentrum für elektronische Überwachung habe ich zudem für die Jahre 2016 und 2017 Mittel im Haushalt vorgesehen. Dadurch kann das Personal des Justizhauses an Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen zu dieser Thematik teilnehmen.

Die Behörden des Landes arbeiten bei der Terrorismusbekämpfung eng zusammen. Der Föderalstaat hat die Teilstaaten aufgerufen, eine eigene Strategie zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus auszuarbeiten. Die DG-eigene Strategie wurde am 28. Juni 2016 verabschiedet.

Bei diesem Konzept kommt insbesondere der frühzeitigen Präventions- und Sensibilisierungsarbeit in sämtlichen Bereichen eine entscheidende Rolle zu. Der Ministerpräsident wird im Rahmen der Regierungserklärung noch näher darauf eingehen.

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