Pressemitteilung
14.06.2016
Regierung verabschiedet Dekretentwurf in erster Lesung
Dienststelle für selbstbestimmtes Leben geht 2017 an den Start
In einer ersten Lesung hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 9. Juni den Dekretentwurf zur neuen Dienststelle für selbstbestimmtes Leben (DSL) verabschiedet. Bis Ende des Jahres soll im Parlament über das definitive Dekret abgestimmt werden.
Der Zusammenschluss der Dienststelle für Personen mit Behinderung (DPB) und dem Begleitdienst Eudomos zur neuen DSL soll vor allem den Nutznießern zu Gute kommen. „Wir möchten für die Menschen mit Unterstützungsbedarf, egal ob Kind, Erwachsener oder Senior eine einzige Anlaufstelle schaffen, die über die unterstützenden Dienstleistungen berät und vermittelt.“ Das sei vor allem vor dem Hintergrund der sechsten und zu erwartenden siebten Staatsreform sinnvoll, so der zuständige Sozialminister Antonios Antoniadis.
„Bei der Schaffung der DSL wollen wir den Aufbau einer zusätzlichen Behörde vermeiden und stattdessen Synergien zwischen den Dienstleistern in der Begleitung und Beratung von Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen“, so der Minister weiter. „Wir wollen den Überblick über die Dienste für den Bürger und eine neutrale Beratung sichern.“ Mit der 6. Staatsreform wird die DG integral für die Seniorenhilfe zuständig sein.
Bis Ende des Jahres will die Regierung die erforderlichen Gutachten einholen, um das fertige Dekret im Dezember im Parlament zur Abstimmung zu bringen. Das Dekret wird voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die DSL wird somit Anfang 2017 ihre Arbeit aufnehmen können.
Die neue Dienststelle wird, wie bislang die DPB und Eudomos, im Norden und im Süden der DG angesiedelt sein. Das Personal der bestehenden Dienste wird übernommen.