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Weltverbrauchertag


Am 15. März 1962 proklamierte der damalige US-Präsident John F. Kennedy vor dem amerikanischen Kongress drei grundlegende Verbraucherrechte:

  • das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden;
  • das Recht, vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten geschützt zu werden;
  • das Recht, aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auszuwählen.

Seit dem Jahr 1983 wird anlässlich dieses Ereignisses jährlich am 15. März der Weltverbrauchertag begangen.

Während der vergangenen Jahrzehnte hat das Thema Verbraucherschutz stetig an Bedeutung gewonnen. Das liegt nicht zuletzt an der Privatisierung diverser Dienstleistungen sowie der Flut neuer Produkte.

Rat und Hilfe in Verbraucherfragen findet die Bürger der DG bei zwei Anlaufstellen: dem föderalen Ombudsdienst in Brüssel und der Verbraucherschutzzentrale der DG (VSZ) in Eupen. Das garantiert den Menschen nicht nur eine kompetente Beratung, sondern auch Hilfe in ihrer Muttersprache.

Seit 1991 ist die VSZ in der DG tätig. Jährlich suchen dort rund 4000 Menschen Rat.

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