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Feinstaubbelastung in der DG niedrig


Antwort des Herrn Ministers Antonios Antoniadis auf die Interpellation von Herrn Michael BALTER (VIVANT) zur Luftverschmutzung durch Feinstaubemissionen und den diesbezüglich angestrebten präventiven Maßnahmen durch die Regierung der DG zum Schutz der Bevölkerung

07.10.2015

20151007 Interpellation Michael Balter Luftverschmutzung Durch Feinstaubemissionen (99.7 KiB)

Es gilt das gesprochene Wort!

Es gibt zwei Quellen von Feinstaubbildung:
1. diejenige, die den Naturprozessen unterliegt,
2. und die, die aus der Aktivität des Menschen erfolgt.

Die menschlichen Aktivitäten gelten als Hauptverursacher des Feinstaubs. Hier sind insbesondere die Industrie, der Verkehr sowie die Privathaushalte zu nennen.

Feinstaub – auch bekannt als PM10 sowie PM2.5 – hat Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. So können sich beispielsweise Allergiesymptome, Atemwegsbeschwerden und asthmatische Anfälle verstärken. Im schlimmsten Fall kann er sogar zu Lungenkrebs führen.

Natürlich ist auch die DG von Feinstaub betroffen. Das Ausmaß der Verbreitung ist allerdings deutlich geringer als in den anderen Landesteilen Belgiens. Das liegt an verschiedenen Elementen wie der Topographie, dem Wetter, der Wirtschaftsstruktur oder der Bevölkerungsdichte.

Der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommt dabei auch ihre ländliche Struktur zugute.
Denn der Zerstreuungsprozess bei uns ist nicht mit denen in städtischen Gebieten zu vergleichen. Ein jeder von uns denkt hier beispielsweise an Lüttich oder Brüssel an besonders heißen Sommertagen. Eine breite, bräunliche Wolke hängt in diesem Fall förmlich über der Stadt.

Die DG ist dann von Luftverschmutzung und Feinstaub betroffen, sobald die verschmutzte Luft durch die Wetterlage über weiten Gebieten Belgiens hängen bleibt oder wenn ungünstige Luftströmungen den Feinstaub aus anderen Regionen hierher tragen.

Dies passiert hauptsächlich im Winter, von Ende November bis März. Während diesen Monaten kann eine Umkehr der Temperatur in der Atmosphäre stattfinden.
Man spricht von einer Inversion, wenn die oberen Luftschichten wärmer sind als die unteren.  Hierdurch entsteht sehr schnell eine „Schmutzglocke“ über den betroffenen Gebieten. Diese bildet sich aus der Luftverschmutzung der unteren Schicht, die nicht abtransportiert werden kann. Das Risiko einer Belastung der Atemwege durch Feinstaubpartikel ist in diesen Fällen besonders hoch.

Sie sehen also, wir sind uns der Problematik des Feinstaubes sehr wohl bewusst.

Landesweit wird die Feinstaubkonzentration täglich gemessen. Für die DG liegt die Referenzstation in Membach.  Für das Gebiet St. Vith-Malmedy gibt es keine Messungen der Luftqualität. Zwar gibt es eine Messstation in Vielsalm, allerdings sind deren Resultate nicht vergleichbar mit Membach, da die Station sich im Wald befindet.

Die Messungen werden seit 2008 von dem ISSeP (Institut Scientifique du Service Public) durchgeführt.  Dieses übermittelt die Daten an die CELINE (Cellule Interrégionale de l’Environnement) – die Belgische Interregionale Umweltagentur.
Diese wurde 1994 durch ein Abkommen zwischen Brüssel, Flandern und der Wallonie  gegründet. Ihre Aufgabe ist die Zentralisierung der landesweiten Datenerhebungen, die täglich über ihre Webseite veröffentlicht werden. Unsere Verwaltung steht im regelmäßigen Kontakt mit der CELINE und der AWAC (AWAC -Agence wallone de l’Air et du Climat).

Wie eingangs erwähnt, ist die Belastung durch Feinstaub von verschiedenen Faktoren abhängig.  Die kälteren Monate, in Belgien ist das in der Regel der Zeitraum von Dezember bis Februar, bringen ein erhöhtes Risiko verstärkter Feinstaubkonzentrationen mit sich.

Die EU schreibt vor, dass die Tageswerte der PM10 den Grenzwert von 50 µ/mg³ an 35 Tagen nicht übersteigen darf. Die Richtlinie 2008/50/EG räumt für die PM10 eine „Toleranzmarge“ von 50% ein.

Belgien ist effektiv von der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt worden.  Zwar habe Belgien Fortschritte in der Verbesserung der Luftqualität erreicht, allerdings liege der Messwert bei einigen Standorten weiterhin über den Normen.

Dies betraf unter anderem das Gebiet von Engis. Hier würde im vergangenen Jahr der Grenzwert von 50µ/mg³ an 42 Tagen überschritten. Die Norm der EU liegt bei 35 Tagen.  Die AWAC teilte uns mit, dass Sie mit den dort angesiedelten Betrieben in Gesprächen sei, um die Umweltbelastung zu mindern.  Es ist allerdings ein langwieriger Prozess.

Die nationalen Normen bezüglich der Luftqualität werden von jedem Land eigeständig festgelegt, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Sie variieren je nach der jeweiligen nationalen Strategie, um ein Gleichgewicht zwischen dem sanitären Risiko, den technologischen Möglichkeiten, den ökonomischen Gegebenheiten und anderen politischen und sozialen Faktoren herzustellen.  Quelle dieser Aussage ist die WHO.

Die zuständigen Regionen haben den Grenzwert der PM10 Konzentration auf 70 µ/mg³ pro Tag festgelegt. Dieser Wert wurde auf Basis einer Studie zu den gesundheitlichen Folgen des Feinstaubsund aufgrund der Häufigkeit der Episoden festgelegt. Die Studie, auch als Navrot-Studie bekannt,   belegte, dass bei einer täglichen Feinstaubkonzentration von 70 µ/mg³ (d.h. an 365 Tagen im Jahr), im Vergleich zu einer Konzentration 30 µg/m³, mit einem 5%-igen Anstieg der Mortalität zu rechnen sei.

Die Studie ergab auch als Schlussfolgerung, dass der Grenzwert von 70 µ/mg³ 2 bis 3 Episoden von mindestens zwei Tagen pro Jahr entsprach.

Ausgehend von diesen Feststellungen wurde der Grenzwert auf 70 µ/mg³ festgelegt und ein Aktionsplan erarbeitet, falls die Tagesmessungen diesen Höchstwert überschreiten.  Die DG hat sich diesen Resultaten angeschlossen. Die Informationen auf DGLive  sind somit korrekt.

Bei Überschreiten des Grenzwerts ist die DG für die Information der Bevölkerung zuständig. Hierfür hat sich die DG dem Aktionsplan 2008-2009 der Wallonie angeschlossen.  Der Aktionsplan tritt in Kraft, wenn die durchschnittliche Feinstaubkonzentration an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die 70µg/m³ überschreitet.

Der Aktionsplan sieht Aktionen zu Beginn der Wintermonate und während der  3 Alarmphasen vor. Die Maßnahme zu Beginn der Wintermonate beinhaltet eine Mitteilung an die Medienvertreter, gezielte Informationsbriefe an allen Vermittlungsstellen, darunter die Alten- und Pflegewohnheime, Krankenhäuser, Ärztekreise, die selbständigen Krankenpfleger sowie Organisationen der häuslichen Hilfe oder Eudomos.

Die einzelnen Alarmphasen sehen dann die direkte Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Luft- und Klimaagentur und den DG-Einrichtungen sowie Informationskampagnen vor. Die AWAC koordiniert die Feinstaubkrisen in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Krisenzentrum (Centre Régional de Crise), der CELINE und dem MDG.

In den letzten zwei Jahren wurde der Tagesmittelwert von PM10 50 µg/m³ an jeweils 5 Tagen in der DG überschritten. Die Richtlinie der EU sieht vor, dass der einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 50 µg/m³ 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr nicht übersteigen soll. In der DG wurden somit die Grenzwerte der EU Kommission nicht überschritten.

Eine Studie der Belgischen Interregionalen Umweltagentur beziffert den Jahresgrenzwert für Feinstaub im Jahr 2015 für die DG auf 10-25 µg/m³. Die WHO empfiehlt eine Jahresgrenzwert von PM10 20 µg/m³. Die Richtwerte der WHO liegen damit deutlich unter den rechtswirksamen Grenzwerten der EU Kommission.

Bei der PM10 und PM2.5 Diskussion handelt es sich in erster Linie um eine Thematik, die den Zuständigkeiten der Wallonischen Region zugeordnet ist.  Die Gesundheitsminister stehen hier in zweiter Linie.  Ihre Aufgabe ist es, die Bevölkerung im Falle der Überschreitung der Grenzwerte über die Risiken für die Gesundheit zu sensibleren.

Die gesundheitlichen Folgen der Umweltverschmutzung sind gebietsübergreifend.  So tauschen die Gesundheitsminister nicht nur über aktuelle Themen, wie den VW-Skandal, aus.  Je nach Entwicklung der Messungen ist auch die Feinstoffkonzentration Gegenstand der Diskussionen.

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