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Aktualisierter Aktionsplan e-Santé vorgestellt


Pressemitteilung

20151014 E Santé (89.4 KiB)

14.10.2015

Aktualisierter Aktionsplan e-Santé vorgestellt –

Antoniadis: „Hausärzte und Gesundheitsdienstleister beim Übergang begleiten“

Am heutigen Mittwoch stellte die föderale Gesundheitsministerin Maggie de Block gemeinsam mit ihren 8 regionalen Amtskollegen den aktualisierten Aktionsplan zur e-Santé vor. Dieser beinhaltet 20 konkrete Handlungspunkte. Im Vergleich zum vorherigen Aktionsplan sind einige Neuheiten vorgesehen. Klar ist jedoch: Auf lange Sicht verspricht e-Santé zahlreiche Vorteile, vor allem für die Patienten selbst.

„Wir leben in einem digitalisierten Zeitalter. Nahezu nichts geschieht mehr ohne Handys oder Computer. Die Digitalisierung macht natürlich auch vor dem Gesundheitssektor nicht halt. Hier gilt es, die rasanten technologischen Fortschritte zum Wohle aller zu nutzen. Und genau dort setzt der aktualisierte Aktionsplan an“, teilte Gesundheitsminister Antonios Antoniadis mit.

Zwar werde es sicherlich noch dauern, bis das ganze System zu 100 % funktionsfähig sei und anfängliche Schwierigkeiten seien bei Vorhaben dieses Ausmaßes nicht unüblich. „Auf lange Sicht versprechen wir uns jedoch nicht nur einen erheblichen Bürokratieabbau, sondern auch eine optimierte Gesundheitsversorgung“, verriet Antoniadis.

So sollen beispielsweise ab dem 1. Januar 2018 alle Allgemeinmediziner die Möglichkeit haben, den Krankenkassen die Behandlungsbescheinigungen elektronisch zuzustellen. Bis 2017 soll außerdem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form die Norm sein. Durch den unmittelbaren Kommunikationsaustausch sei überdies gewährleistet, dass ein Patient auch auf Grundlage der aktuellsten Informationen seines medizinischen Dossiers behandelt werde. So könnten Doppel- oder unnötige Behandlungen vermieden werden.

Weitere Vorteile sind, dass die Informationen über Allergien oder eingenommene Medikamente elektronisch in ganz Belgien für Gesundheitsdienstleister verfügbar sind. Mit einem sogenannten Medikationsplan wird die Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten erhöht. Die Ärzte erhalten hierbei eine elektronische Rückmeldung, über die Rezepteinlösung des Patienten beim Apotheker.

Natürlich sei es jetzt die Aufgabe der Regierung, die Hausärzte und Gesundheitsdienstleister der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Umsetzung der Roadmap e-Santé zu begleiten und zu unterstützen.

Dass manch ein Bürger dem föderalen Vorhaben aus Datenschutzgründen skeptisch gegenübersteht, kann der Minister durchaus nachvollziehen: „Bei den Gesundheitsdaten handelt es sich um sehr persönliche Angaben. Ein sicherer und vertraulicher Datenaustausch ist besonders wichtig. Deshalb werden  alle Daten verschlüsselt übermittelt.“

„Darüber hinaus obliegt es natürlich jedem Patienten, ob und für wen er seine Daten freigibt. Ohne seine ausdrückliche Einwilligung werden keine Gesundheitsdaten ausgetauscht, betonte der Minister und verwies in diesem Zusammenhang auf das Konzept des mündigen Patienten, der selbst für seine Gesundheit mitverantwortlich ist und diese mitgestalten kann. Ab 2018, wird der Patient selbst alle Gesundheitsdaten in seiner persönlichen Gesundheitsakte – dem „personal health record“ – einsehen können.

Unter dem Link www.patientconsent.be befindet sich bereits ein vom LIKIV initiiertes Video zur aufgeklärten Einwilligung auf französischer Sprache mit dem Titel „Simplifiez-vous la santé“.

Ein ganz wichtiger Schlüssel sei nun insbesondere die Sensibilisierung der Betroffenen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft in deutscher Sprache. Hierzu werden in naher Zukunft, gemeinsam mit den Akteuren aus dem Terrain, Überlegungen einer Informationskampagne geführt.

 

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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