Antoniadis: „Den konkreten Bedürfnissen unserer Bürger Rechnung tragen!“
Minister Antoniadis besucht Justizhaus
20140925-Besuch Justizhaeuser (136.4 KiB)
30. 09. 2014
Im Zuge der 6. Staatsreform wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum 1. Juli die Zuständigkeit zur Regelung der Organisation und der Funktionsweise des Justizhauses übertragen. Für Minister Antonios Antoniadis Grund genug, im Rahmen der Besuche aller Einrichtungen seines Ressorts, auch beim Eupener Justizhaus vorstellig zu werden. Dort zeigte er ein offenes Ohr für die Belange des Personals und konnte sich einen genauen Überblick über die konkreten Auswirkungen der Übertragung verschaffen.
Im Mittelpunkt des Austauschs zwischen Minister Antoniadis, der Direktorin und den Mitarbeiterinnen des Justizhauses ging es demnach vordergründig um Folgen und Vorteile des Kompetenztransfers für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Seit dem 1. Juli ist die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig für die Arbeit des Justizhauses. Mit anderen Worten, die DG ist nun für die Ausführung der Aufträge von Gerichts- und Verwaltungsbehörden bei Gerichtsverfahren oder die Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zuständig. Die Übertragung der Personalressourcen, der Haushaltsmittel und der Logistik erfolgt am 1. Januar 2015.
Neben den Justizhäusern sind die Gemeinschaften aber auch für die Regelung der Rechtshilfe der ersten Linie zuständig. Diese Rechtshilfe der ersten Linie dient den Rechtssuchenden als Anlaufstelle für eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage. Die Reglementierung und die Finanzierung der Rechtshilfe der zweiten Linie (Pro Deo) bleiben im Zuständigkeitsbereich des Föderalstaates.
Für die Bürger der deutschsprachigen Gemeinschaft geht diese Zuständigkeitsübertragung mit zahlreichen Vorteilen einher. An erster Stelle sei eine erhebliche Verwaltungsveränderung zu erwähnen, da das Justizhaus dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft angehören wird. Die Prozeduren werden überdies nicht mehr in Brüssel, sondern vor Ort in der DG bestimmt – ein deutliches Zeichen von Bürgernähe. Die Wege sind kürzer, Synergien mit anderen Dienstleistungen können leichter aufgebaut und optimiert werden. All dies wird zu Gunsten der Zielgruppen erfolgen.
„Die Kompetenzübertragung ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft eine große Chance. Durch die neuen Handlungsspielräume können wir nun den konkreten Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung tragen.“