Vorläufig bis 2016 wird die aktuelle Regelung beibehalten
Neue Zuständigkeit für die DG: Kinderzulagen
20140806-Kindergeld (280.7 KiB)
Im Zuge der 6. Staatsreform erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) eine Vielzahl neuer Zuständigkeiten. So ist sie seit dem 1. Juli dieses Jahres im Bereich der Familienpolitik für die Regelung und Verwaltung der Kinderzulagen zuständig.
Diese Übertragung ist eine der großen künftigen Herausforderungen für die DG. Der zuständige Minister, Antonios Antoniadis, möchte in dieser Hinsicht aber lieber von einer „Chance“ sprechen. „Ich bin zwar kein großer Befürworter der Regionalisierung von Teilen der Sozialen Sicherheit. Dennoch haben wir auch im Bereich der Kinderzulagen die Chance, eine maßgeschneiderte und kohärentere Familienpolitik zu betreiben, die auf den konkreten Bedarf in der DG eingeht“, so Antoniadis.
Es gilt, ein veraltetes und höchst komplexes Verteilungssystem erheblich zu vereinfachen. Auf föderaler Ebene wird die Zahl der Kindergeldkassen von 44 auf 15 reduziert. Außerdem werden ab dem 1. Juli Arbeitnehmer, Selbstständige und Angestellte von Behörden gleich behandelt und erhalten die gleichen Zulagen.
Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, sind zwei Übergangsphasen vorgesehen. In einer obligatorischen ersten Phase vom 1. Juli 2014 bis zum 1. Januar 2016 ändert sich nichts.
In der zweiten, fakultativen Phase ab Januar 2016 könnte die DG die föderale Kindergeldgesetzgebung in allen Bereichen abändern und die Zusammenarbeit mit der Föderalen Agentur (FAMIFED ehemals ONAFTS) unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 9 Monaten beenden. Diese Phase dient den Verantwortlichen dazu, sich eingehend auf die Aufgabe vorzubereiten und die Gesetze den Bedürfnissen des Gebietes und der Bevölkerung der DG anzupassen.
Ab dem 1. Januar 2020 muss die DG dann von Rechts wegen die Kinderzulagen eigenständig verwalten. Dann ist sie sowohl für die Bearbeitung der Akten als auch für die Auszahlung der Kinderzulagen und die Bestimmung der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft im Bereich Kinderzulagen nichts dem Zufall überlassen hat. Im Februar 2012 wurde eine Arbeitsgruppe „Kinderzulagen“ eingesetzt, mit dem Auftrag, eine möglichst optimale Vorbereitung und Durchführung dieser Zuständigkeitsübertragung in die Wege zu leiten.
„Der am 17. März 2014 vorgestellte Endbericht bietet eine äußerst interessante Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Anpassung der zukünftigen Gesetzgebung in der DG“, so der Familienminister. „Diesen Bericht gilt es nun, gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Familienvereinigungen und der Bevölkerung im Kontext der künftigen Familienpolitik der DG zu betrachten.„