Parlament / Reden & Parlament

„Wir wollen beide Krankenhäuser halten“


Die Krankenhauslandschaft befindet sich im Umbruch. Wir erleben einen schleichenden Paradigmenwechsel in der Gesundheitsversorgung, der von mehreren Kräften beeinflusst wird.

Neben dem medizinischen und technologischen Wandel spielen auch gesellschaftliche und politische Entwicklungen eine Rolle.

So zum Beispiel die hohe Lebenserwartung, das Gesundheitsbewusstsein, gleichzeitig aber auch die Alterung der Bevölkerung, die Zunahme der nichtübertragbaren chronischen Krankheiten und der Mehrfacherkrankungen.

Darüber hinaus erleben wir eine zunehmende wettbewerbsorientierte Ausrichtung des Gesundheitswesens.

Diese und weitere Entwicklungen stellen die Gesundheitsdienstleister, darunter auch die Krankenhäuser sowie die öffentlichen und privaten Haushalte, vor enorme Herausforderungen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist keine Insel.

Auch die beiden Krankenhausstandorte auf dem Gebiet deutscher Sprache spüren den Druck der gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Dabei teilen sie ein gemeinsames Schicksal.

Gemeinsame Herausforderungen

Im Zuge der Ökonomisierung des Gesundheitswesens sind beide Standorte einem Wettbewerb mit den Krankenhäusern von Verviers, Aachen und Malmedy ausgesetzt.

Hinzu kommt die Nähe zu Lüttich mit einer Überkapazität des Krankenhausangebotes.

Es findet seit Jahren eine große Abwanderung von Patienten  zugunsten der umliegenden Gemeinden statt.

Bereits heute verlieren die beiden Standorte rund 40 % der Krankenhausaufenthalte aus den eigenen Einzugsgebieten an die Krankenhäuser außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Begünstigt wird die Patientenmobilität nach Deutschland auch durch das IZOM-Abkommen.

Dabei sind die Einzugsgebiete der beiden Krankenhäuser klein. Sie bestimmen unter anderem die Größe der beiden Strukturen und beeinflussen ihre Rentabilität.

Die Kostenstruktur ist gemessen an der Anzahl stationärer Betten entsprechend hoch.

Eine zusätzliche Schwierigkeit stellt die Anwerbung von Fachleuten dar. Auch hier stehen die Krankenhäuser in einem Wettbewerb um die begrenzt verfügbaren Spezialisten.

Zu guter Letzt setzt die föderale Grundfinanzierung, die kleine Strukturen benachteiligt, die Krankenhäuser unter Druck.

Wie die Finanzierung künftig aussehen wird, das kann man heute nicht sagen. Die föderale Gesundheitsministerin hat eine umfangreiche Reform vorgelegt, die bis in das Jahr 2025 reicht, doch es bleibt einiges zu besprechen.

Selbstverständlich hat die letzte Regierung, genauso wie die jetzige, auf die Situation der beiden Krankenhäuser im Gebiet deutscher Sprache hingewiesen und sich für eine Anpassung der Finanzierung eingesetzt.

Aber es dürfte klar sein, dass die Föderalregierung die Reform der Grundfinanzierung nicht auf die Situation der beiden Krankenhäuser zurechtschneiden wird, um Präzedenzfälle zu vermeiden. Aber die Föderalministerin hat mir zuletzt heute im Rahmen der IMK zugesichert, dass die Reform den kleineren Krankenhäusern Rechnung trägt und ihre Situation im Vergleich zum jetzigen Moment verbessern wird. So viel dazu. Alles andere ist zum jetzigen Zeitpunkt Kaffeesatzlesen.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mich weiterhin zugunsten unserer Krankenhäuser einsetzen werde.

Innerhalb der Interministeriellen Konferenz wurde eine Arbeitsgruppe „Krankenhäuser“ gegründet, um die Umsetzung der Reform zu besprechen.

Aber was geschieht, wenn der Trend der Benachteiligung kleinerer Strukturen sich fortsetzt? Und was geschieht in der Zwischenzeit? Sollen die Krankenhäuser, die Regierung, das Parlament abwarten und Tee trinken? Eine weitere Resolution verabschieden?

Wir haben die Wahl! Entweder wir stecken den Kopf in den Sand, in der Hoffnung, dass die Zeit stehen bleibt oder das St. Nikolaus Hospital Eupen und die Klinik St. Josef St. Vith nehmen ihr Schicksal in die Hand und rüsten sich für die Zukunft.

Die Regierung der DG ist weder für die Entwicklungen, die ich eingangs beschrieben hab, verantwortlich noch für die Krankenhäuser zuständig.

Unsere Zuständigkeiten beschränken sich nach der 6. Staatsreform auf die Krankenhausnormen, die Umwandlung von Krankenhausbetten und die Infrastrukturen.

Das muss man wissen, auch als Interpellant, wenn man von der DG als „Aufsichtsbehörde“ spricht. Die Finanzierung der Krankenhausfunktion bleibt weiterhin föderal.

Die Verantwortung für den Betrieb und die Finanzen der Krankenhäuser trägt der Verwaltungsrat. Hier sind vor allem die Trägergemeinden, der Ärzterat und die Direktion gefragt.

Trotzdem ist der Erhalt der beiden Standorte vom gemeinschaftspolitischem Interesse.

Wir lassen deshalb unsere Krankenhäuser nicht im Stich, sondern bieten unsere Hilfestellung an.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die Regierung Maßnahmen getroffen, um die Krankenhäuser in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Um Unterstützung wurde vor allem seitens des Eupener Krankenhauses gebeten, dessen finanzielle Lage zu dem Zeitpunkt äußerst kritisch war.

Zur Erinnerung im Jahr 2013 betrug die Finanzierungslücke des Eupener Spitals rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr.

Die Regierung ging auf die Bitte ein, die in einem Schreiben des Verwaltungsrates vom 31.12.2012 wie folgt formuliert wurde: „[…] eine externe Analyse in Auftrag geben, welche die Möglichkeiten und das Potential der beiden Krankenhäuser in der Deutschsprachigen Gemeinschaft analysiert sowie mögliche Auswege aus der Unterfinanzierung aufzeigt.“

2013 gab die Regierung jene externe Analyse der Finanzen und der internen Organisation für beide Krankenhäuser in Auftrag.

Das Beratungsbüro Antares erhielt den Zuschlag und formulierte nach der Analyse Handlungsempfehlungen für beide Häuser.

Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung der Verwaltungsräte.

Die Krankenhäuser handeln in dieser Angelegenheit völlig autonom.

Vor wenigen Monaten fand im Ausschuss IV eine Anhörung der Direktoren zu den getroffenen Maßnahmen statt.

Ihren Aussagen entnehme ich nun, dass es immer noch offene Fragen gibt. Der Ausschuss IV kann im Herbst eine erneute Anhörung durchführen und sich über den aktuellen Stand der Umsetzungspläne informieren.

Die Analysen in der vergangenen Legislaturperiode betrafen die Mikroebene der Krankenhauslandschaft, den individuellen Ist- und Soll-Zustand der Standorte.

In dieser Legislaturperiode verlassen wir die Mikroebene und legen den Schwerpunkt auf die Makroebene.

Eine gemeinsame Zukunftsvision 2025

Die Regierung hat eine Vision für das Krankenhauswesen im Jahr 2025.

In dieser Zukunftsvision setzen wir weiterhin auf den Erhalt der beiden Krankenhausstandorte. Die Entscheidungsgewalt bleibt weiterhin innerhalb des Gebiets deutscher Sprache.

Die beiden Häuser bieten als ortsnahe Basiskrankenhäuser umfassende Gesundheitsdienstleistungen von Qualität und möglichst in deutscher Sprache an.

Eupen und St. Vith übernehmen 75 % der Krankenhausaufenthalte aus der DG, 40 % aus den nördlichen und 30 % aus den südlichen Nachbargemeinden.

Jährlich gibt es eine Steigerung um 0,9 %.

In beiden Häusern gibt es zunehmend ambulante Behandlungen, die mit einer Verminderung der Aufenthaltsdauer und einer optimalen Belegung sowie einer Umnutzung der Akutbetten einhergehen.

Das Krankenhauswesen der DG ist Teil eines Pflegenetzes mit vorgeschalteten und nachgeschalteten Strukturen. Deswegen ist es wichtig, anhand einer Analyse die Ist-Situation der Gesundheitsangebote in der DG zu untersuchen und den Bedarf in der Zukunft zu ermitteln. Aus diesem Grund will die Regierung noch in diesem Jahr die Erstellung einer Gesundheitsplanung in Auftrag geben.

Außerhalb der DG arbeiten die beiden Standorte mit einem Referenzpartnerkrankenhaus zusammen, um den Anteil der Krankenhausaufenthalte (rund 4000 pro Jahr!) zu kanalisieren, der innerhalb der DG nicht bewältigt werden kann.

Nach Möglichkeit sollen bestehende strategische Kooperationen dabei nicht von heute auf morgen gekappt werden.

Außerdem soll so der Zugriff auf Fachleute, der Zugang zu spezialisierten Angeboten an beiden Standorten und die Weiterentwicklung des Personals begünstigt werden.

Die beiden Krankenhäuser schaffen gemeinsame Dienste im BackOffice- und medizinischen Bereich, die von einer gemeinsamen übergeordneten Governance-Struktur verwaltet werden.

Die gemeinsamen Dienste verfolgen mehrere Ziele.

Es gilt, durch Synergien die Dienstleistungen zugunsten der Patienten weiterzuentwickeln, die Effizienz zu steigern und da, wo es möglich ist, Mehreinnahmen zu generieren.

In dieser Zukunftsvision soll es nach Möglichkeit eine Mobilität der Fachleute und nicht der Patienten geben.

Das ist die Zukunftsvision 2025.

Spätestens jetzt dürfte jedem klar sein, dass wir mit der Umsetzung dieser Vision bereits begonnen haben.

Im Herbst 2014 gab die DG, mit dem Einverständnis der beiden Verwaltungsräte, den Auftrag zur Analyse der Möglichkeiten zur Schaffung gemeinsamer Dienste und der Ermittlung eines Partnerkrankenhauses.

Mit diesen beiden Aufträgen haben wir den Grundstein für eine strukturierte Zusammenarbeit der beiden Krankenhausstandorte gelegt.

Erster Schritt der Zukunftsvision: Gemeinsame Dienste und ein Referenzpartnerkrankenhaus   

Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen habe ich einen Begleitausschuss geschaffen, der alle relevanten Akteure aus dem Krankenhausbereich umfasst.

Neben den Verwaltungsräten findet man hier die beiden Direktoren, die ärztlichen Direktoren, die Pflegedienstleitung, die Ärzteräte sowie die Arbeitnehmervertretungen.

Die Zusammenstellung des Begleitausschusses spiegelt die Tatsache wider, dass ein Krankenhaus keine homogene Struktur ist und eine Vielzahl an Akteuren umfasst.

Hinsichtlich der Schaffung gemeinsamer Dienste wurden vier Bereiche ermittelt.

Hierbei geht es um das Labor, die Radiologie, die Informatik und die Apotheke.

Die Krankenhäuser beabsichtigen die Schaffung von Arbeitsgruppen, um die Gestaltung und die Organisation der gemeinsamen Dienste in diesen vier Bereichen zu konkretisieren.

Im Rahmen einer Sitzung mit den beiden Direktoren im Monat Juli werden wir den Vorschlag der beiden Krankenhäuser besprechen.

Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen in der Verantwortung der Krankenhäuser liegt und nicht in den Händen der Regierung.

Allerdings sind wir gewillt, diesen Prozess weiterhin zu begleiten. Hierzu sind wir bereit, weitere finanzielle Anstrengungen zu unternehmen, um die Schaffung einer gemeinsamen Struktur und Kultur zu fördern und die gemeinsame Identität intern wie extern zu bewerben.

Hinsichtlich der Wahl eines Partnerkrankenhauses wurden umfassende Anhörungen von vier Bewerbern organisiert.

Es handelt sich dabei um das Uniklinikum Aachen und die drei Lütticher Kliniken Citadelle, CHC und CHU.

Der Begleitausschuss hat sich mit den hochkarätigen Angeboten befasst und eine Vorauswahl getroffen. Da wir uns in einem laufenden Verfahren befinden, werden Sie verstehen, dass ich keine Auskunft über den Stand der Verhandlungen geben kann.

Außerdem obliegt es den Krankenhäusern, über ihre Entscheidung hinsichtlich der Wahl eines Partners zu kommunizieren.

Ich wiederhole: Ziel dieser Maßnahme ist der Erhalt einer Gegenleistung für die Kanalisierung der 4.000 Krankenhausaufenthalte, die bereits heute außerhalb des Gebiets deutscher Sprache stattfinden.

Natürlich entscheidet der Patient letztendlich frei, wo er eine Behandlung in Anspruch nehmen möchte.

Dabei wird er häufig nicht in seiner Muttersprache behandelt, aber nicht ausschließlich, da es in allen drei Kliniken deutschsprachiges Personal gibt.

In Ihrer Interpellation suggerieren Sie, dass Leistungen verlagert werden sollen, die in der DG erbracht werden. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Es geht um mehr Dienstleistungen in der DG!

Bei diesem Prozess gilt es, möglichst alle Akteure aus dem Krankenhauswesen einzubeziehen.

Das ist, angesichts der Tatsache, dass dieser Prozess neben dem normalen Betrieb eines Krankenhauses stattfindet, kein einfaches Unterfangen.

Mit der Wahl eines gemeinsamen Partners wird ein Rahmenabkommen unterzeichnet.

Die Konkretisierung der Partnerschaft wird über 18 Monate laufen.

Ich bin gerne bereit, mit dem Einverständnis der beiden Strukturen, im Herbst Bericht zu erstatten. Aber heute kann und möchte ich hierzu nicht sagen.

Mit den beiden Aufträgen sind wir weit gekommen!

Allerdings dürfen wir jetzt keine Zeit verlieren.

In Beantwortung einer aktuellen Frage zur föderalen Reform der Krankenhauslandschaft hier im Parlament habe ich darauf hingewiesen, dass es Parallelen zwischen den Plänen der Gesundheitsministerin und unseren Anstrengungen gibt.

Frau Maggie De Block spricht von der Organisation der Krankenhäuser in Netzwerken.

Es ist die Rede von der verstärkten Zusammenarbeit kleinerer Häuser, sogenannter Basiskrankenhäuser, mit größeren Referenzkrankenhäusern im medizinischen und paramedizinischen Bereich sowie bei den unterstützenden medizinischen Diensten.

Die Bildung solcher Netzwerke ist für die Gesundheitsministerin ein Fakt.

Welche die weiteren Folgen der Reform sein werden, das kann ich im Moment nicht vorhersagen.

Einerseits wird das Angebot der Krankenhäuser unter gewissen Voraussetzungen von den Krankenhäusern selbst bestimmt.

Andererseits wird es aber auch Umsetzungskriterien geben, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind.

Aber wie Sie sehen, haben wir gegenwärtig einen Vorteil gegenüber anderen Krankenhäusern in Belgien. Wir haben eine notwendige Vorarbeit geleistet. Doch das wird sich schnell ändern, da allmählich auch andere Krankenhäuser ihre Fühler ausstrecken und ebenfalls versuchen werden, entsprechende Kooperationen anzustreben.

Parallel zu den Kooperationen unserer Krankenhäuser untereinander und mit einem größeren Partner außerhalb der DG gilt es, eine Gesundheitsplanung zu erstellen. Das ist der zweite Schritt der Vision.

Zweiter Schritt der Zukunftsvision: Erstellung eines umfassenden Konzepts der Gesundheit für das Gebiet deutscher Sprache

Mit der Gesundheitsplanung wollen wir die Nachfrage und das Angebot für Gesundheitsdienstleistungen ermitteln und einen Idealzustand definieren.

Dies soll in enger Kooperation mit allen Gesundheitsdienstleistern erfolgen.

Das umfasst allerdings nicht nur die Ärzte und die Krankenhäuser.

Wir verstehen das Pflegenetz der DG als ein Netzwerk mit vor- und nachgeschalteten Strukturen.

Gemeint sind deshalb auch die Präventionsdienstleister, die häusliche Hilfe und Pflege sowie die teilstationären und stationären Angebote von Alten- sowie Pflegewohnheimen.

Innerhalb dieses Pflegenetzes sollen die Krankenhausstandorte als strukturprägende Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung neue Betätigungs- und Kooperationsfelder haben, um den drohenden Bettenabbau auffangen zu können.

Mit der Gesundheitsplanung wollen wir außerdem ermitteln, wie der Bettenbedarf in der DG sich entwickeln wird und in welchen Bereichen (chronische Betten, Geriatriebetten, …) die Umwandlung von Akutbetten erfolgen müsste.

Damit gehen auch weitere Bauaktivitäten in Eupen und St. Vith einher.

Ich werde angesichts der fortgeschrittenen Redezeit nicht weiter darauf eingehen. Außerdem befindet sich die Erstellung des Lastenheftes noch in Bearbeitung. Die Analyse soll, wie im zweiten Umsetzungsprogramm des REK festgehalten, im Frühjahr 2016 beginnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Zeit drängt und damit ist nicht nur meine Redezeit gemeint.

Die Zeit drängt und eines dürfte klar sein:

Wenn nichts unternommen wird,

wenn der vorgezeichnete Weg nicht gemeinsam beschritten wird,

werden beide Krankenhausstandorte in der Zukunft Defizite einfahren,

die Qualität der Dienstleistungen und das Angebot werden abnehmen und das wird mit Sicherheit auch zu Arbeitsplatzabbau führen.

Wenn wir nicht wollen, dass unsere Krankenhausstandorte zu Polikliniken verkommen, dann müssen wir die Zukunftsvision 2025 umsetzen.

Es ist ein Schicksal, das beide Krankenhausstandorte bindet. Es steht in ihrer Macht, die Kräfte zu bündeln und autonom über die eigene Zukunft zu entscheiden.

Wie Sie sehen, arbeitet die Regierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten, seit geraumer Zeit in enger Partnerschaft mit allen Akteuren des Krankenhauswesens an der Sicherung der beiden Krankenhausstandorte.

Dies mit dem Ziel, auch in Zukunft den Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung von Qualität, in vertretbarer Nähe und möglichst in deutscher Sprache gewährleisten zu können.

Für dieses Ziel haben wir eine Zukunftsvision erarbeitet, die sicherlich mit der Zeit weiterentwickelt werden muss.

Denn auch wenn das Ziel klar ist, werden wir beim gemeinsamen Weg auf die äußeren Einflüsse reagieren müssen und so manchmal die Vision ähnlich wie bei einem Kompass neu justieren.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Geschlossen.

Tags: ,
Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard