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Werden ostbelgische Verbraucher gleichbehandelt?


Antwort des Ministers für Verbraucherschutz, Antonios Antoniadis, auf die Frage von Charles Servaty (SP) zum Konsumentenombudsdienst

Was werden Sie unternehmen, damit unsere Bürger in Zukunft die Dienstleistung des Konsumentenombudsdienstes in ihrer Muttersprache in Anspruch nehmen können?

Der für Verbraucherschutz zuständige Föderalminister, Kris Peeters, hat das Projekt seines Vorgängers Johan Vande Lanotte übernommen und möchte am 1. Juni 2015 einen Konsumentenombudsdienst eröffnen. Dieses Vorhaben geht auf die Richtlinie 2013/11/EU – auch bekannt als ADR-Richtlinie – des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zurück.

Mit dieser EU-Rechtsvorschrift zwischen Verbrauchern und Unternehmen soll einerseits der Binnenmarkt wachsen und das Vertrauen darin gestärkt werden. Andererseits gilt es, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten ohne den Zugang der Verbraucher zu den Gerichten einzuschränken .

Das Gesetz vom 4. April 2014 überträgt diese Richtlinie in belgisches Recht.  Die Umsetzung ist auf Juni 2015 terminiert.
Das Gesetz sieht die Schaffung einer einzigen Kontaktstelle für alle belgischen Ombudsdienste vor.

Praktisch kann man sich das folgendermaßen vorstellen:
(1) Möchte ein  Verbraucher eine Klage gegen eine Firma einreichen, soll er zuerst mit dem neuen Ombudsdienst für Konsumenten Kontakt aufnehmen. Dieser wird dann die Klage an den zuständigen Ombudsdienst (sechs sektorielle Dienste ) oder an eine andere anerkannte Schiedsstelle weiterleiten.
(2) Falls es keinen adäquaten Schlichtungsdienst gibt, soll der Konsumentenombudsdienst den Verbraucher beraten und gegebenenfalls beim Anbieter intervenieren, um eine Lösung herbeizuführen.

Aufgrund der belgischen Sprachgesetzgebung muss diese neue Dienstleistung in den drei Landessprachen angeboten werden. Über den Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Verbraucherschutzzentrale habe ich allerdings vor kurzem erfahren, dass die Leitung des neuen Ombudsdienstes bis auf Weiteres kein deutschsprachiges Personal vorsieht.
Hierdurch könnte allerdings eine verbraucherschutzrechtliche Schieflage entstehen. Ein starker Verbraucherschutz ist Baustein einer sozialen und gerechten Welt.

Die Zugehörigkeit zu einer der dreien Sprachgruppen darf daher nicht über den Zugang zu Rechten und Dienstleistungen entscheiden. Anfang Mai habe ich deshalb an die Adresse des Vizepremiers appelliert, die Belange der deutschsprachigen Verbraucher in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen. Außerdem habe ich Herrn Peeters die Mitarbeit der DG zugesichert und ihm einen Lösungsvorschlag unterbreitet:

In der Vergangenheit wurde eine Vereinbarung zwischen dem föderalen Ombudsdienst für Energie und der Verbraucherschutzzentrale getroffen, die das Erbringen der Dienstleistungen in deutscher Sprache ermöglicht. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und könnte als pragmatische Lösung auf den neuen Ombudsdienst übertragen werden.
Über die Reaktion der Föderalregierung werde ich das Parlament informieren.

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