Antwort von Minister Antonios Antoniadis
Eupen, den 20.04. 2015
Es gilt das gesprochene Wort
Können Sie mir bestätigen, dass das Antragsverfahren zum IMPULSEO Fonds ab sofort nicht mehr von der WFG sondern vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bearbeitet wird?
Bis zur 6. Staatsreform wurde das Antragsverfahren vom föderalen Beitragsfond abgewickelt.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) hat den interessierten Hausärzten lediglich eine Hilfe bei der Antragsstellung angeboten.
Seit dem 1. Januar 2015 verwaltet die DG dieses Instrument nun eigenständig, d.h. die Anträge werden vom Ministerium der DG bearbeitet und nicht wie zuvor vom Beitragsfond.
Zu der Antragsprozedur fand vergangene Woche ein Gespräch zwischen Vertretern meines Kabinetts, der Verwaltung und der WFG statt.
Dabei wurde vorerst festgehalten, dass die Allgemeinmediziner entweder alleine oder mit der Unterstützung der WFG im Rahmen der Existenzgründungsberatung einen Antrag auf Impulseo I, II oder III stellen können.
Für die betroffenen Allgemeinmediziner ändert sich also bis auf die Bearbeitungsstelle des Antrages demzufolge nichts. Das gilt auch für die WFG.
Ausblick
Grundsätzlich kann man festhalten, dass die Verwaltung der Mittel aus dem Beitragsfonds Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Zwei Optionen bieten sich an:
1. Entweder die Weiterführung des bestehenden Instrumentes, von der Niederlassungsprämie bis hin zur Prämie auf die Gehaltskosten der Sekretariatskräfte. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 28 Anträge für die DG gestellt. In der DG praktizieren derzeit 48 Hausärzte.
2. Oder wir nutzen die neue Zuständigkeit, um gezielte Akzente zu setzen, die auf den konkreten Bedarf der Allgemeinmediziner maßgeschneidert werden. Somit können wir gleichzeitig dem Hausärztemangel entgegenwirken.
Zu diesem Thema werde ich den Dialog mit den Allgemeinmedizinern aufnehmen. Im September und Oktober 2015 planen wir im Norden und Süden der DG einen Workshop zu den künftigen Herausforderungen für Hausärzte im ländlichen Raum. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Hausärzte in der DG sollen im zweiten Umsetzungsprogramm des Regionalen Entwicklungskonzeptes überprüft und umgesetzt werden.
Außerdem warte ich auch auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Staatsreform.
Zusatzinfos…
Für die hausärztliche Versorgung bleibt auch nach der 6. Staatsreform der Föderalstaat zuständig.
Aktuell praktizieren 48 Hausärzte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (26 im Norden und 22 im Süden).
Auf Grundlage der LIKIV-Normen benötigen wir insgesamt 77 Hausärzte.
Laut dem Hausärztekataster der DG werden im Jahr 2022 insgesamt 36 aktive Hausärzte praktizieren, was einem effektiven Mangel von insgesamt 41 Hausärzten entspräche (24 Ärzte im Norden und 17 im Süden der DG unter der Voraussetzung, dass die Ärzte mit 65 Jahren in Renten gehen würden).
Grafische Übersicht:
Hausärztekataster Ausschuss IV (5) (312.8 KiB)
…zur Berechnungsformel des LIKIV
Die Norm des LIKIV besagt, dass ein Hausärztemangel besteht, wenn weniger als 9 Hausärzte/10.000 Einwohner in einem Gebiet wie dem Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft praktizieren bzw. wenn weniger als 12 Hausärzte/10.000 Einwohner für Gegenden mit weniger als 125 Einwohner/km² (Süden der DG).
Das würde bedeuten, dass wir aktuell 41 Hausärzte im Norden und 36 Hausärzte im Süden der DG benötigen, damit nach Auffassung des LIKIV kein Hausärztemangel herrschen würde.