Vorstellung des Dekretentwurfs durch Minister Antonios Antoniadis
Eupen, den 20.04. 2015
Es gilt das gesprochen Wort
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Dekretentwurf, der dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt wurde, enthält geringfügige Änderungen von drei internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Ein Blick in die Zeitungen genügt, um sich darüber im Klaren zu werden: Noch immer werden Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechtes diskriminiert und noch immer werden Menschen weltweit gefoltert.
Ich selbst hatte heute ein sehr interessantes Treffen mit einem Vertreter der mauretanischen Gewerkschaft CLTM. Vor Kurzem erteilte ich als zuständiger Minister für Entwicklungszusammenarbeit eine Zusage für ein Projekt, das von der CSC-Gewerkschaft gemeinsam mit dem mauretanischen Partner im Zielland durchgeführt wird.
Der mauretanische Vertreter schilderte mir die Lage der unterdrückten Frauen in seinem Land. Laut Weltentwicklungsbericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2014 liegt Mauretanien im Bereich “Ungleichheit der Geschlechter” auf Platz 142. Im Rahmen dieses Projekts sollen unter anderem Mikrokredite vergeben, um die Unabhängigkeit der Frauen zu fördern, da es in Mauretanien üblich ist, dass Männer ihre Frauen verlassen, wenn sie gemeinsam viele Kinder zeugen. Die Frauen werden plötzlich zu alleinigen Familienernährern. Durch diverse Maßnahmen soll die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden.
Aber auch in Belgien gibt es immer noch Formen von Diskriminierung. Was die Gleichberechtigung der Geschlechter angeht, stehen wir im internationalen Vergleich auf Platz 9. Sie sehen, hier ist einiges noch möglich. Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt das Frauenzentrum PRISMA mit einem Zuschuss in Höhe von rund 165.000 Euro und Projekte der Frauenliga. Darüber hinaus arbeiten wir mit dem Ausbau der Kinderbetreuung an der weiteren Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Über die Jugendhilfe unterstützen wir minderjährige Flüchtlinge (MENA), die ohne Eltern in Belgien leben und auch über die Unterstützung von Einrichtungen wie OIKOS gibt es Begleitmaßnahmen für die sogenannten Romas.
Das sind einige Beispiele, für Maßnahmen, die DG ergriffen hat. Nächste Woche empfange ich Vertreter des Interföderalen Zentrums für Chancengleichheit, das unter anderem von der DG mit ca. 16.400 Euro finanziert wird. Das entspricht 1% der Finanzierung. Der Rest wird von den anderen Teilstaaten getragen. Bei dieser Zusammenkunft werden wir sicherlich ausführlicher über die ein oder andere Maßnahme für eine Politik der Chancengleichheit für alle austauschen.
Auf die verschiedenen Änderungen der Übereinkommen werde ich nicht ins Detail gehen, da sie technischer Natur sind.
An der inhaltlichen Ausrichtung, sprich am Geiste der Übereinkommen, wird sich dadurch nichts verändern.
Diese technischen Änderungen sind mit dem Ziel vorgenommen worden, die Arbeit der Ausschüsse, die die drei wichtigen völkerrechtlichen Übereinkommen ins Leben gerufen haben, zu verbessern.
So wurde, um nur ein Beispiel zu nennen, im Übereinkommen gegen die Rassendiskriminierung in Artikel 8 ein neuer Absatz 7 hinzugefügt. Dieser besagt, dass „die Mitglieder des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung ihre Bezüge mit Genehmigung der Generalversammlung aus Mitteln der Vereinten Nationen erhalten“. Vorher war es so, dass die Ausschüsse der VN von den jeweiligen Vertragsstaaten finanziert wurden, deren Anzahl, je nach Übereinkommen, variiert. Wenn manche Staaten ihren finanziellen Verpflichtungen nicht unmittelbar nachkommen, wird die Arbeit der Ausschüsse behindert. In den neuen Übereinkommen ist daher vorgesehen, dass die Auslagen des Ausschusses und der Ausschussmitglieder aus den Mitteln der Vereinten Nationen aufgebracht werden.
Diese Regelung führt zu einer Vereinheitlichung der VN-Ausschüsse. Außerdem ist dies auch symbolisch zu betrachten: Aufgrund der Universalität der Menschenrechte sind die Aufgaben der Ausschüsse ein Anliegen der gesamten Völkergemeinschaft, und nicht nur der jeweiligen Vertragsstaaten.
Die Parlamentsverwaltung hat ein paar Anmerkungen gemacht, die sich aus dem Gutachten des Staatsrates ergeben. Der Parlamentspräsident hat einen Abänderungsvorschlag hinterlegt, um diesen formellen Bemerkungen Rechnung zu tragen. Für die Mitarbeit der juristischen Dienste von Ministerium und Parlament möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.
Bei den Übereinkommen handelt es sich um gemischte Verträge. Sowohl die Föderalbehörde als auch die Gemeinschaften und die Regionen sind für die durch die Übereinkommen berührten Materien zuständig. Folglich bedarf es der parlamentarischen Zustimmung.
Um diese parlamentarische Zustimmung möchte ich Sie nun bitten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.