Antwort von Minister Antoniadis
Eupen, den 01. April 2015
Es gilt das gesprochene Wort!
1.Sind auch Absolventen aus der DG von dem Rückstand des Genehmigungsverfahrens betroffen und was gedenkt der Minister zu tun, um diesen Missstand zu beheben?
Bis zum Ablauf der Übergangsphase am 31.12.2015 stellt der föderale Gesundheitsdienst die Anerkennungen für die DG aus. In der Tat hat sich in den letzten Monaten auf föderaler Ebene aufgrund von Personalmangel ein Stau von ungefähr 1500 Akten gebildet.
Mit der Übertragung von Zuständigkeiten an die Regionen und Gemeinschaften im Rahmen der 6. Staatsreform wurde zum Teil auch das föderale Personal übernommen. Parallel hierzu wurde ein Einstellungsstopp verhängt.
Der föderale Gesundheitsdienst teilte uns jedoch mit, dass Personal aus anderen Diensten zur Verfügung gestellt wurde, um den Stau abzubauen.
Nun zu den Absolventen der DG.
Laut Informationen der KPVDB haben alle im Juni 2014 diplomierten Pfleghelfer(-innen) der AFPK Ausbildung ihre Anerkennung erhalten.
Darüber hinaus sind zwei weitere Dossiers in Bearbeitung. Diese sind jedoch etwas komplizierter, da es sich in beiden Fällen um Absolventen handelt, die ihr Diplom über einen verkürzten Ausbildungsweg erhalten haben.
Ab dem 01. Januar 2016 wird die DG die Zuständigkeit der Anerkennung der Pflegeberufe ausführen. Hier bieten sich zwei Szenarien an:
1. Die DG wird die Anerkennung eigenständig verwalten und ausstellen.
2. Die DG schließt ein Kooperationsabkommen mit einer der beiden anderen Gemeinschaften ab.
Derzeit werden beide Optionen auf Regierungsebene geprüft.
Als Gesundheitsminister sehe ich in der Ausübung dieser Zuständigkeit die Chance, auf ein vereinfachtes Verfahren zurückzugreifen. Somit können wir den Absolventinnen und Absolventen einen möglichst schnellen und ungehinderten Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.