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Aktuelle Frage zu Angaben der Justizhäuser über Delinquenten


Antwort von Minister Antoniadis

Eupen, den 01. April 2015

Es gilt das gesprochen Wort!

1.Wie steht der Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu der Initiative seines Kollegen aus der französischen Gemeinschaft, ein genaues Inventar der Verurteilten hinsichtlich eventuell erkennbarer Anzeichen einer Radikalisierung zu erstellen. und beabsichtigt der Minister eine gleichartige Initiative in der DG zu ergreifen?

Im Zuge der Terroranschläge in Paris und den Ereignissen in Verviers hat die Föderalregierung die Trennung der Gefängnisinsassen angekündigt, um die Gefahr einer Radikalisierung einzudämmen.  Gefängnisse gelten in der Tat häufig als Nährboden für Radikalismus.
Aus diesem Grund hatte Minister Madrane Anfang März die Erfassung der Anzahl Akten sowie der Art der Straftaten hinsichtlich möglicher Anzeichen von Radikalisierung in Auftrag gegeben. Hintergrund dieser Anfrage ist das „Programm über die Prävention des Radikalismus und des guten Zusammenlebens“, das von der Französischen Gemeinschaft ins Leben gerufen wurde.
Dieses verfolgt drei Ziele:
1) Die Schaffung eines Netzwerks zur Förderung des Austauschs zwischen und zugunsten der Akteure der ersten Linie (z.B.: Justizassistenten)
2) Die Koordinierung einer nationalen Präventionsstrategie.
3) Eine verstärkte Aktion im Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.

Bei der letzten Interministeriellen Konferenz (IMK) der Justizhäuser habe ich mit Minister Madrane über diese Anfrage ausgetauscht.  Seine Absicht ist, das Phänomen der Radikalisierung zu identifizieren und zu quantifizieren. Anhand einer Bestandsaufnahme sollen dem Fachpersonal bedarfsgerechte Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Wie Sie sicherlich wissen, haben die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft zuletzt im Rahmen der gemeinsamen Regierungssitzung eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Justizhäusern vereinbart. Diese Zusammenarbeit beinhaltet z.B. auch den Zugang unserer Mitarbeiter zum Ausbildungsangebot der FG. Das gilt auch für eventuelle Angebote im Umgang mit Radikalismus.Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Instanzen bei der Bekämpfung des Radikalismus halte ich – wie Sie sehen – für sinnvoll.
Was Initiativen auf dem Gebiet deutscher Sprache angeht, so stimmt es, dass ich mich als zuständiger Minister beim Fachbereich Justizhaus nach der Anzahl Akten erkundigt habe, bei denen eine Radikalisierung vermutet wird bzw. vorliegt. Gegenwärtig sind unserem Justizhaus keine Fälle von Radikalisierung bekannt. Aber auch die DG ist keine Insel.

Es ist also Vorsicht geboten. Deshalb hat der Fachbereich die Anweisung erhalten, bei Verdachtsfällen unverzüglich die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden einzuschalten.

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